Im Bauhauptgewerbe ist eine Tarifeinigung erzielt worden: Nachdem die Bundestarifkommission der IG BAU der Tarifeinigung zugestimmt hat, haben auch Baugewerbe und Bauindustrie zugestimmt. Damit sind Steigerungen und die Angleichung der West- und Ost-Einkommen bis 2026 sowie eine Corona-Prämie vereinbart.
Nach jahrelangem Streit gelangt damit auch die Wegezeit-Entschädigung in das Tarifwerk. Die Arbeitnehmerseite forderte, die teilweise langen Fahrzeiten zu den Baustellen zu vergüten. In der letzten Tarifrunde wurde nun vereinbart, die Beschäftigten für ihre Fahrten zu den Baustellen zu entschädigen.
Basis für die Berechnung der Wegezeit-Entschädigung ist die gefahrene Entfernung.
Wegezeit-Entschädigung bei täglicher Heimfahrt, Tagessatz | ||
Entfernung | ab 2023 | ab 2024 |
bis 50 km | 6 EUR | 7 EUR |
51 bis 75 km | 7 EUR | 8 EUR |
mehr als 75 km | 8 EUR | 9 EUR |
Wegezeit-Entschädigung bei nicht täglicher Heimfahrt, je Fahrt | ||
Entfernung | ab 2023 | |
75 bis 200 km | 9 EUR | |
201 bis 300 km | 18 EUR | |
301 bis 400 km | 27 EUR | |
mehr als 400 km | 39 EUR |
Wenn auf entfernten Baustellen gearbeitet wird, erhalten die Arbeiter also nicht nur die Auslösung (den Verpflegungszuschuss), sondern auch eine Entschädigung für die Wegezeit. Personalabrechner in Bauunternehmen müssen deshalb künftig nicht nur erkennen, wann Auslösung zu zahlen ist, sondern auch die Entfernung aller Baustellen im Auge behalten – denn dann ist die Wegezeit-Entschädigung zu zahlen.
Die Erstattung des Aufwands für Wegezeiten ist Bestandteil der Reisekostenabrechnung im virtic-System und kann seit vielen Jahren angewendet werden (Unternehmen anderer Branchen nutzen diese Funktionalität für vergleichbare Regelungen seit Jahren). Deshalb ändert sich für virtic-Kunden mit der Einführung der Wegezeit-Entschädigung in der Personalabrechnung wenig. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2022/23 setzt der virtic-Kundendienst nach Abstimmung mit den Kunden die betreffenden Änderungen um. Das virtic-System erkennt dann anhand der Zeitstempel der Mitarbeiter,
Zum Monatswechsel berechnet das virtic-System dann für jeden Mitarbeiter dessen Auslösung, seine Wegezeit-Entschädigung und berechnet die steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile.
Ihre Mitarbeiter erfassen über ihre Smartphone-Apps die Arbeits- und Fahrzeiten. Mit einem Klick vermerken sie den Fahrtbeginn, das Fahrtende, den Arbeitsbeginn auf einer Baustelle etc. Damit verfügt das virtic-System über alle Informationen, die es benötigt, um die Ansprüche der Mitarbeiter zu berechnen:
Abwesenheitsdauern und Reisezeiten ergeben sich aus den Zeitstempeln der Mitarbeiter.
Reiseentfernungen ergeben sich aus
Die Adressen werden
Die gefahrenen Entfernungen je Anfahrt zur Baustelle und Rückfahrt von der Baustelle werden über die Routenberechnung von Google Maps anhand der hinterlegten und erfassten Adressen automatisiert ermittelt.
Ihre betrieblichen Regeln werden vom virtic-Kundendienst im System hinterlegt. Ihre Personalsachbearbeiter starten nach Monatsende den Monatsabschluss im virtic-System - dabei berechnet das System neben Überstunden, Zuschlägen, Zulagen auch alle Vergütungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Reisen und Auswärtstätigkeiten. Und dazu gehören ab 2023 in Bauunternehmen auch die Wegezeit-Entschädigungen. Die Ergebnisse werden als Lohnbuchungssätze für Ihre Lohnsoftware exportiert.