Ab 1. Januar 2023:
virtic wendet die Regelungen des Bautarifs 2023 automatisch an. Am Monatsende werden im Rahmen der automatischen Reisekostenabrechnung auch die Wegezeitentschädigung, Verpflegungszuschüsse und Fahrtkostenabgeltungen berechnet.
Die Wegezeitentschädigung löst 2023 die Wegstreckenentschädigung ab.
Gemäß §7, Absatz 4 der Rahmenverträge steht den Mitarbeitern ab 2023 die Wegezeitentschädigung zu, wenn
Wöchentlich stehen den Mitarbeiter maximal zwei Wegezeitentschädigungen zu, sofern das Unternehmen nicht weitere Heimfahrten anordnet.
Wegezeit-Entschädigung bei nicht täglicher Heimfahrt, je Fahrt | ||
Entfernung | ab 2023 | |
75 bis 200 km | 9 EUR | |
201 bis 300 km | 18 EUR | |
301 bis 400 km | 27 EUR | |
mehr als 400 km | 39 EUR |
Gemäß §7, Absatz 3.2 der Rahmenverträge erhält ein Arbeiter oder Angestellter einen Verpflegungszuschuss, wenn er auf einer Arbeitsstelle tätig und länger als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend war. Basis für den Verpflegungszuschuss ist die Entfernung von Betrieb und Arbeitsstelle.
Verpflegungszuschuss bei täglicher Heimfahrt, Tagessatz | ||
Entfernung | ab 2023 | ab 2024 |
bis 50 km | 6 EUR | 7 EUR |
51 bis 75 km | 7 EUR | 8 EUR |
mehr als 75 km | 8 EUR | 9 EUR |
Gemäß §7, Absatz 3.1 der Rahmenverträge erhält ein Arbeiter oder Angestellter eine Fahrtkostenabgeltung, wenn er
Das Kilometergeld beträgt 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer und täglich maximal 30 EUR. Falls der Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel benutzt, erstattet der Arbeitgeber die notwendigen Kosten.
Gemäß §7, Absatz 4.5 der Rahmenverträge stehen den Mitarbeitern Fahrtkostenerstattungen von 0,20 EUR je km zu. Falls die Baustelle mehr als 500 km vom Betrieb entfernt ist, steht den Mitarbeitern ein freier bezahlter Tag zu. Ausnahme: der Mitarbeiter hat die Wochenendheimfahrt mit dem vom Unternehmen bezahlten Flugzeug durchgeführt.
Die neuen Rahmentarifverträge für das Baugewerbe und die Bauindustrie führen einige neue Begriffe und Regeln ein. Für Personalabrechner stellt die Umsetzung deshalb eine Herausforderung dar: sie müssen nicht nur sicherstellen, dass die Arbeitszeiten jeder und jedes Beschäftigten korrekt erfasst werden, sondern sie müssen auch
korrekt berechnen. Hierzu müssen sie
im Auge behalten.
Automatisieren Sie die Lohnvorbereitung: die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten werden per Smartphone, Terminal oder am PC erfasst; entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seinen Vorarbeiter oder Polier.
Die virtic-Server übernehmen die komplette Aufbereitung der Arbeits- und Fahrzeiten und der Abwesenheiten für die Lohnabrechnung. Dazu werden vom virtic-Kundendienst die Regelungen für Zulagen, Zuschläge, Verpflegungszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen usw. hinterlegt. So können Sie zum Monatswechsel die Zeitkonten automatisch bebuchen und die berechneten Buchungssätze für Ihre Lohnsoftware exportieren.
Die Beschäftigten laden ihre digitalen Stundenzettel mit dem Auszug des Arbeitszeitkontos aus ihrem persönlichen Mitarbeiterkonto herunter sowie die Abrechnung ihrer Reisen und Auswärtstätigkeiten.
Vorbei ist das Warten auf Stundenzettel oder Wochenberichte. Dank der Live-Zeiterfassung und der automatisierten Datenaufbereitung verfügen Ihre Projektleiter über eine Begleitkalkulation mit tagesaktuellen Personalstunden auf den Projekten.
Disponieren Sie Ihre Beschäftigten online und weisen sie ihnen Termine zu – oder importieren Sie Baustellenstammdaten und Termine aus Ihrer ERP-Software. In jedem Fall finden die Mitarbeiter ihre Termine in ihrer virtic-App.
Verbinden Sie die webbasierte Zeitwirtschaft mit Ihrer ERP- und HR-Software. Der automatisierte Datenaustausch gewährleistet einen durchgängigen Zeitwirtschaftsprozess, der die Aufwände in Arbeitsvorbereitung und Disposition, Erfassung und Prüfung, Lohnabrechnung und Projektcontrolling drastisch reduziert.
Nutzen Sie die zahlreichen Erweiterung der virtic-Zeitwirtschaft wie Subunternehmer-Zeiterfassung, Arbeitsmittel- und Fahrzeugcontrolling, Belegerfassung, Fotofunktion oder Führerscheinkontrolle.