Automatisieren Sie Ihre Lohnabrechnung: Aus den Zeitstempeln werden automatisch Stundenzettel, Buchungen für das Arbeitszeitkonto und Buchungssätze für die Lohnsoftware erzeugt
Erstellen Sie die Lohnabrechnung online und nutzen Sie die Automatisierung mit virtic: Die Beschäftigten erfassen ihre Arbeits- und Fahrzeiten mit wenigen Klicks auf dem Smartphone oder am Zeiterfassungsterminal. Diese Zeitstempel genügen, um daraus die Zeiten und Mengen für die Lohnarten der Lohnsoftware automatisch zu berechnen. Auch die Urlaubsanträge und die sonstigen Fehlzeiten werden automatisch berücksichtigt. Die berechneten Lohnbuchungssätze werden am Monatsende über Export-Dateien oder Webservices in die Lohnsoftware übernommen.
Nachdem die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten erfasst haben und alle Fehlzeiten gebucht sind, starten Sie den Monatsabschluss manuell oder automatisiert. Die virtic-Services berechnen die vollständigen Buchungssätze, die Sie anschließend manuell oder automatisiert für Ihre Lohnsoftware ausleiten können.
Lassen Sie die Stundenzettel automatisch berechnen - gemäß allen betrieblichen Arbeitszeit- und Vergütungsregeln. ➔ Stundenzettel
Bebuchen Sie die Arbeitszeitkonten automatisiert, verwalten Sie die Konten automatisch oder manuell und exportieren Sie die Buchungssätze in Ihr Lohnprogramm. ➔ AZK
Lassen Sie Personalzeiten und -kosten je Kostenstelle und Kostenträger automatisiert berechnen und in Ihre ERP-Software exportieren.➔ Projektcontrolling
Arbeitszeiten werden automatisiert vorkontiert, die Buchungssätze können Sie halbmanuell oder automatisiert in Ihr Lohnprogramm exportieren. ➔ Praxisbeispiel
Saison-KUG/Schlechtwetter können die Mitarbeiter mobil erfassen oder in der Verwaltung zentral verwaltet werden. ➔ Kurzarbeit
Mitarbeiter beantragen Urlaub mobil oder stationär, Anträge durchlaufen einen konfigurierbaren Freigabe-Workflow. ➔ Urlaubsantrag
Zur Abrechnung von Reisen und Auswärtstätigkeiten genügen in der Regel die erfassten Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Die Eingabe von Spesensätzen, Abwesenheitsdauern etc. ist nicht erforderlich. Nur Auslagen müssen noch erfasst werden.
Bei der Abrechnung werden u.a. folgende Parameter automatisch berücksichtigt:
Bei der Berechnung von Auslösung und Wegezeitentschädigung wird häufig die Entfernung zum Arbeitsort berücksichtigt. Dabei kann unterschieden werden zwischen der Entfernung von der Firma und vom Wohnort. Welche Entfernung anzusetzen ist, bestimmt die Betriebsvereinbarung. Wahlweise kann entweder ein bestimmter Startort hinterlegt werden, automatisch die geringere der beiden Entfernungen oder die tatsächlich gefahrene Entfernung herangezogen werden.
Gesetzliche, tarifliche oder betrieblich vereinbarte Übernachtungspauschalen werden automatisch angewendet. Alternativ können Beträge gemäß Einzelnachweisen über das Smartphone erfasst werden.
Wenn im Hotel gefrühstückt wurde, ändert sich die steuerfreie Tagespauschale. Der Mitarbeiter kann bei Verlassen seines Hotels auf seinem Smartphone angeben, ob er gefrühstückt hat. Feste betriebliche Regeln hierfür können hinterlegt werden.
Grundlage der Berechnung von Reisekosten etc. ist in der Regel die Dauer der Abwesenheit gemäß der gesetzlichen Definition. Aber auch hiervon abweichende betriebliche Regeln können angewendet werden.
Die Regelungen können je Abteilung, Niederlassung, angefahrener Baustelle und einzelnem Mitarbeiter definiert werden.
Regelungen können von der Funktion des Mitarbeiters abhängig gemacht werden: Beispielsweise können für Obermonteure höhere Sätze berechnet werden als für Monteure.
Wenn Unternehmen Entfernungszonen für die Berechnung der Auslösung definiert haben, werden diese Zonen herangezogen. Die Entfernungszonen werden manuell zugewiesen oder automatisch aus der Entfernung zur Baustelle berechnet.
Mitarbeiter können Auslagen (z.B. ausgelegte Hotelkosten, Flug- oder Fahrscheine, Parkgebühren, Bewirtungen, Materialien) über ihr Smartphone erfassen. Diese Daten werden in der Reisekostenabrechnung des Mitarbeiters ausgewiesen.
Für die dienstliche Nutzung von Privat-Kfz können entfernungsabhängige Sätze angewendet werden. Die gefahrene Entfernung kann vom Mitarbeiter über sein Smartphone erfasst oder automatisiert anhand von Start und Ziel berechnet werden.
Wenn ein Mitarbeiter länger als 3 Monate am gleichen Arbeitsort tätig ist, entfällt die Steuerfreiheit der Reisekostenvergütungen. virtic markiert solche Sachverhalte.
Die anfallenden Reisekosten können automatisch den besuchten Baustellen zugebucht werden. Wenn an einem Tag mehr als eine Baustelle besucht wurde, können die Reisekosten automatisch gesplittet werden.
Wenn Mitarbeiter mit dem Dienstfahrzeug zur Baustelle fahren, einzelne Mitarbeiter aber erst später zusteigen, ergeben sich unterschiedliche Reiseentfernungen mit dem Dienstfahrzeug. virtic berücksichtigt solche Sachverhalte bei der Berechnung.
Auslösen können, wie auch die Lohnart, davon abhängig gemacht werden, ob ein Mitarbeiter selbst gefahren oder Beifahrer gewesen ist.
Alle Berechnungen von Reisekosten, Spesen, Auslösen etc. können als Buchungssätze an Lohnprogramme übergeben werden.
Auf alle Reisekosten, Auslösen, Spesen und Verpflegungsmehraufwände können die gesetzlichen Regelungen für die Voll-Versteuerung, Pauschal-Versteuerung und Steuerfreiheit automatisch angewendet werden.
Jedes Unternehmen hat individuelle Betriebsabläufe und eigene Regeln für die Vergütung und die Reisekostenabrechnung. virtic wird präzise an diese betrieblichen Abläufe angepasst.
Keine Sorge vor komplizierter Einrichtung: Der virtic-Kundendienst richtet Ihren Account genau nach Ihren Vorgaben ein. Mit allen betrieblichen Regeln für Überstunden, Zulagen, Zuschläge, Auslösung, Wegezeitentschädigung, Fahrtkostenerstattung usw.
Ihr persönlicher Servicebetreuer führt Sie ausführlich in die Bedienung der virtic Zeitwirtschaft ein.
Der virtic-Kundendienst begleitet Sie bei der Nutzung des virtic Zeitwirtschaftssystems. Er steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung und führt Konfigurationsanpassungen für Sie aus.
Stammdaten und Regelwerke können über die virtic-Webservices automatisiert an virtic übergeben werden.
Buchungssätze für die Lohn- oder ERP-Software können über die virtic-Webservices automatisiert ausgeleitet werden.
Die Abrechnungsprozesse können automatisiert aus Ihrer Lohn- oder ERP-Software heraus angestoßen und gesteuert werden.
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