Was ist Baulohn?
Baulohn ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Sie folgt zwar demselben Grundschema wie jede Lohnabrechnung – Bruttolohn, Steuern, Sozialversicherung, Nettolohn –, legt darüber aber ein dichtes Netz branchenspezifischer Regelungen.
Der Unterschied lässt sich in einem Satz fassen: Baulohn ist Lohnabrechnung mit mehr Variablen, mehr Meldepflichten und höherem Fehlerpotenzial. Bestimmte Abgaben laufen nicht über die klassischen Sozialversicherungsträger, sondern über spezialisierte Sozialkassen.
Wichtig: Diese Regelungen gelten unabhängig von der Betriebsgröße. Ein Fliesenleger mit fünf Beschäftigten muss dieselben SOKA-BAU-Meldungen abgeben wie ein Unternehmen mit 500.
Die SOKA-BAU: das Herzstück
Ohne SOKA-BAU gibt es keinen Baulohn. Die Sozialkasse der Bauwirtschaft ist die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe und sichert drei Bereiche für gewerbliche Arbeitnehmer ab:
| Kasse | Wofür |
|---|---|
| Urlaubskasse (ULAK) | Urlaubsanspruch, auch bei Arbeitgeberwechsel |
| Zusatzversorgung (ZVK) | zusätzliche Altersvorsorge |
| Berufsbildung | Finanzierung der Ausbildung |
Baubetriebe melden monatlich elektronisch die Bruttolöhne ihrer gewerblichen Beschäftigten an die Sozialkassen. Ab dem 1. Januar 2027 sind ausschließlich digitale Meldungen zulässig.
Der portable Urlaub
Die Urlaubskasse funktioniert als Umlageverfahren: Alle Betriebe zahlen einen Beitrag auf die Bruttolohnsumme ein; nimmt ein Beschäftigter Urlaub, erstattet die SOKA-BAU dem Arbeitgeber die gezahlte Urlaubsvergütung.
Der Sinn dahinter: Am Bau wechseln Beschäftigte häufig den Arbeitgeber. Über die Kasse bleibt der Urlaubsanspruch erhalten, egal für wen gerade gearbeitet wird. Die konkreten Beitragssätze legt die SOKA-BAU jährlich neu fest und unterscheiden sich zwischen den Regionen.
Eigene Kassen im Baunebengewerbe
Nicht jeder Baubetrieb fällt unter die SOKA-BAU. Für Teile des Baunebengewerbes bestehen eigene Sozialkassen:
- SOKA-DACH – Dachdeckerhandwerk
- Malerkasse – Maler und Lackierer
- SOKA-Gerüst – Gerüstbau
- EWGaLa – Garten- und Landschaftsbau
Jede hat eigene Beitragssätze und Regeln. Welche Kasse zuständig ist, richtet sich nach dem Gewerk.
Winterbau: Umlage und Saison-Kug
Das Baugewerbe ist saisonal – im Winter fällt Arbeit witterungsbedingt aus. Dafür gibt es ein eigenes System.
Die Winterbeschäftigungsumlage finanziert die Förderung. Sie beträgt insgesamt 2,0 Prozent der Bruttolohnsumme, getragen zu 1,2 Prozent vom Arbeitgeber und 0,8 Prozent vom Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttolohn einbehalten und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Das Saison-Kurzarbeitergeld gleicht in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März die witterungsbedingten Ausfälle aus. Voraussetzung ist der vorherige Aufbau von Arbeitszeitguthaben – Näheres im Beitrag zur Kurzarbeit.
Weitere Besonderheiten des Baulohns
Zwei Mindestlöhne. Am Bau gilt neben dem gesetzlichen Mindestlohn ein höherer, branchenspezifischer Bau-Mindestlohn, gestaffelt nach Lohngruppen des BRTV.
Tarifliche Sonderzahlungen. Bauzuschlag, 13. Monatseinkommen und die Auslösung – der Verpflegungs- und Übernachtungszuschuss bei wechselnden Baustellen, dargestellt im Beitrag zu den Wegezeiten.
Erschwernisse und Zuschläge. Für belastende Arbeiten kommt der Erschwerniszuschlag hinzu, der steuerpflichtig ist und getrennt ausgewiesen werden muss.
Meldepflichten auf mehreren Ebenen. Neben der SOKA-Meldung besteht gegenüber dem Zoll die Sofortmeldepflicht, und die Auftraggeberhaftung reicht bis in die Nachunternehmerkette.
Warum die Stundenerfassung die Grundlage ist
Der entscheidende Unterschied zur Bürolohnabrechnung: Am Bau wird nach tatsächlichen Stunden abgerechnet, nicht nach festem Monatsgehalt. Überstunden, Feiertags- und Schlechtwetterstunden, Zuschläge und Zeitkonten müssen je Person und je Baustelle getrennt erfasst werden.
Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Erfassung:
- Stunden je Person und Baustelle, als Grundlage der Abrechnung
- Getrennte Zeitarten – Arbeit, Fahrt, Schlechtwetter, Zuschlagsstunden
- Bruttolohnsumme je Monat, für die SOKA- und Umlagemeldungen
- Übergabe an die Baulohnabrechnung im richtigen Format
Ein Fehler an dieser Stelle pflanzt sich durch die gesamte Abrechnung fort und kann bei der nächsten Prüfung durch Zoll oder Sozialkassen teuer werden. Wer die Zeiten ohnehin über die Baustellenzeiterfassung je Person und Ort erfasst, liefert der Baulohnabrechnung die saubere Grundlage. Wie sich Stunden, Zuschläge und Meldungen verbinden lassen, zeigt das Arbeitszeitmanagement für Betriebe im Handwerk.
- Arbeitszeiten mobil erfassen
- Baustellen und Projekte zuordnen
- Urlaub und Abwesenheiten verwalten
- Lohnabrechnung vorbereiten
- Auswertungen per Klick erstellen
Häufige Fragen zum Baulohn
- Was ist Baulohn?Die Lohnabrechnung für das Baugewerbe. Sie unterscheidet sich von der normalen Lohnabrechnung durch branchenspezifische Regelungen wie die Sozialkassen, den Winterbau und die stundenbasierte Abrechnung wechselnder Baustellen.
- Was ist die SOKA-BAU?Die Sozialkasse der Bauwirtschaft. Sie sichert über ein Umlageverfahren die Urlaubskasse, die Zusatzversorgung und die Berufsbildung für gewerbliche Arbeitnehmer im Bau ab.
- Warum ist der Urlaub am Bau über eine Kasse geregelt?Weil Beschäftigte am Bau häufig den Arbeitgeber wechseln. Über die Urlaubskasse bleibt der Urlaubsanspruch erhalten – die SOKA-BAU erstattet dem Arbeitgeber die gezahlte Urlaubsvergütung.
- Wie hoch ist die Winterbeschäftigungsumlage?Insgesamt 2,0 Prozent der Bruttolohnsumme, davon 1,2 Prozent Arbeitgeber- und 0,8 Prozent Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitnehmeranteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Gilt Baulohn auch für kleine Betriebe?Ja. Die SOKA-BAU-Pflichten treffen jeden Baubetrieb unabhängig von der Größe. Es gibt keine Bagatellgrenze.
- Welche Sozialkassen gibt es außer der SOKA-BAU?Im Baunebengewerbe bestehen eigene Kassen: SOKA-DACH für Dachdecker, die Malerkasse, SOKA-Gerüst und EWGaLa für den Garten- und Landschaftsbau.
- Warum ist die Stundenerfassung beim Baulohn so wichtig?Weil am Bau nach tatsächlichen Stunden je Person und Baustelle abgerechnet wird. Ohne saubere Erfassung stimmen weder die Löhne noch die Meldungen an die Sozialkassen.