Was ist ein Erschwerniszuschlag?
Ein Erschwerniszuschlag – auch Erschwerniszulage genannt – ist ein zusätzlicher Betrag zum Stundenlohn für Arbeiten, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Bezahlt wird er für die Zeit, in der die belastende Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird.
Der Zuschlag gleicht Belastungen aus, die über das übliche Maß der Tätigkeit hinausgehen: Schmutz, Lärm, Erschütterungen, Hitze, das Tragen von Atemschutz oder Arbeiten unter Wasser. Er ist damit etwas anderes als ein Zuschlag für die Lage der Arbeitszeit – dazu unten mehr.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Erschwerniszuschläge gibt es nicht. Er ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Für Beamte und Soldaten gilt die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV).
Erschwerniszuschläge im Baugewerbe
Im Baugewerbe sind die Zuschläge in § 6 des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) verbindlich und abschließend geregelt. Da der BRTV allgemeinverbindlich ist, gilt die Regelung auch für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft.
Typische Erschwernistatbestände nach § 6 BRTV sind unter anderem:
- Arbeiten mit vorgeschriebener Schutzkleidung
- Arbeiten mit Atemschutzgerät
- Arbeiten bei starker Verschmutzung
- Arbeiten im Wasser oder im Nassen
- Arbeiten unter erschwerten Bedingungen in großer Höhe oder Enge
Für jede dieser Arbeiten sieht der BRTV einen bestimmten Eurobetrag je Stunde vor. Manche Zuschläge können nebeneinander gewährt werden, andere schließen sich gegenseitig aus.
Eigene tarifliche Regelungen bestehen zudem im Dachdeckerhandwerk, im Gerüstbau sowie im Garten- und Landschaftsbau.
Voraussetzung: Schutzausrüstung nutzen
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Anspruch auf den Zuschlag entsteht nur, wenn die nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tatsächlich benutzt wird.
Wer die Schutzausrüstung nicht trägt, verliert den Anspruch – und riskiert zugleich seinen Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall. Die beiden Regelungen greifen ineinander: Schutzausrüstung ist Voraussetzung für den Zuschlag und für den vollen Unfallschutz.
Der entscheidende Unterschied: steuerpflichtig
Hier liegt der häufigste Fehler in der Lohnabrechnung – die Verwechslung mit den steuerfreien Zuschlägen.
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nach § 3b EStG in bestimmten Grenzen steuerfrei. Der Erschwerniszuschlag ist das nicht: Er ist regulärer Arbeitslohn und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
| Erschwerniszuschlag | Zeitzuschläge (SFN) | |
|---|---|---|
| Wofür | belastende Tätigkeit | Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit |
| Rechtsgrundlage | Tarif-/Arbeitsvertrag | § 3b EStG (steuerlich) |
| Steuer | pflichtig | in Grenzen frei |
| Sozialversicherung | pflichtig | in der Regel frei |
Die Steuerfreiheit des § 3b EStG gilt ausschließlich für die Zuschläge zur Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ein Erschwerniszuschlag lässt sich nicht darunter fassen, auch wenn er zur selben Zeit anfällt.
Für die Praxis bedeutet das: Erschwernis- und Zeitzuschläge müssen in der Abrechnung getrennt ausgewiesen werden. Wer sie vermischt, behandelt einen steuerpflichtigen Betrag fälschlich als steuerfrei – ein Fehler, der bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu Nachforderungen führt.
Wie der Zuschlag berechnet wird
Im Baugewerbe ist der Zuschlag ein fester Eurobetrag je Stunde, den der BRTV für den jeweiligen Erschwernistatbestand vorgibt. Maßgeblich ist die Dauer, für die die belastende Arbeit tatsächlich ausgeführt wurde – nicht die gesamte Schicht.
In anderen Branchen wird der Zuschlag häufig als Prozentsatz des Stundenlohns vereinbart.
Beispiel: Ein Beschäftigter mit 22 Euro Stundenlohn arbeitet an einem Tag vier Stunden unter Atemschutz. Sieht die Regelung dafür einen Zuschlag von 1,50 Euro je Stunde vor, ergibt das 4 × 1,50 = 6 Euro zusätzlich – als steuer- und beitragspflichtiger Lohnbestandteil.
Der Betrag wirkt gering, summiert sich aber: Über viele Stunden und mehrere Beschäftigte entsteht ein relevanter Posten, der nur dann korrekt abgerechnet wird, wenn die belastenden Zeiten je Person erfasst sind.
Warum die Erfassung entscheidet
Der Erschwerniszuschlag hängt an einer Größe: der Dauer der erschwerten Arbeit je Person. Ohne diese Angabe lässt sich der Zuschlag weder korrekt berechnen noch nachweisen.
Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Erfassung:
- Erschwerniszeiten je Person dokumentieren, nicht pauschal je Tag
- Getrennte Zeitart für erschwerte Arbeiten, unabhängig von der regulären Arbeitszeit
- Trennung von Erschwernis- und Zeitzuschlägen – wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung
- Zuordnung zur Baustelle, weil Erschwernisse objektbezogen anfallen
Werden die Zeiten ohnehin mit Zeitart und Einsatzort erfasst, entstehen die erschwernispflichtigen Stunden als eigene Auswertung – und fließen getrennt in die Lohnabrechnung. Wie sich Zuschläge, Zeitarten und Abrechnung verbinden lassen, zeigt das Arbeitszeitmanagement für Betriebe im Handwerk.
- Arbeitszeiten mobil erfassen
- Baustellen und Projekte zuordnen
- Urlaub und Abwesenheiten verwalten
- Lohnabrechnung vorbereiten
- Auswertungen per Klick erstellen
Häufige Fragen zum Erschwerniszuschlag
- Was ist ein Erschwerniszuschlag?Ein Zuschlag zum Stundenlohn für besonders belastende oder gefährliche Arbeiten – etwa unter Atemschutz, im Wasser oder bei starker Verschmutzung. Er wird für die Dauer der belastenden Tätigkeit gezahlt.
- Ist der Erschwerniszuschlag steuerfrei?Nein. Anders als Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge ist der Erschwerniszuschlag regulärer Arbeitslohn und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Steuerfreiheit des § 3b EStG gilt nicht für ihn.
- Wo sind Erschwerniszuschläge im Bau geregelt?In § 6 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV). Da dieser allgemeinverbindlich ist, gilt die Regelung auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
- Gibt es einen gesetzlichen Anspruch?Nein, keinen allgemeinen. Der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Für Beamte gilt die Erschwerniszulagenverordnung.
- Muss ich die Schutzausrüstung tragen, um den Zuschlag zu erhalten?Ja. Der Anspruch entsteht nur, wenn die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tatsächlich benutzt wird.
- Wie hoch ist der Erschwerniszuschlag?Im Baugewerbe ein fester Eurobetrag je Stunde, gestaffelt nach Erschwernistatbestand im BRTV. In anderen Branchen häufig ein Prozentsatz des Stundenlohns.
- Können mehrere Erschwerniszuschläge zusammenkommen?Teilweise. Manche Zuschläge nach dem BRTV können nebeneinander gewährt werden, andere schließen sich gegenseitig aus.