Wegezeit-Entschädigung im Baugewerbe kommt

Die neuen Rahmentarifverträge für das Baugewerbe und die Bauindustrie führen einige neue Begriffe und Regeln ein. Für virtic-Kunden ändert sich mit der Einführung der Wegezeit-Entschädigung in der Personalabrechnung wenig. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2022/23 setzt der virtic-Kundendienst nach Abstimmung mit den Kunden die betreffenden Änderungen um.
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Neuregelungen des Bautarifs 2023

virtic wendet die Regelungen des Bautarifs 2023 automatisch an. Am Monatsende werden im Rahmen der automatischen Reisekostenabrechnung auch die Wegezeitentschädigung, Verpflegungszuschüsse und Fahrtkostenabgeltungen berechnet.

Die neue Wegezeitentschädigung

Die Wegezeitentschädigung löst 2023 die Wegstreckenentschädigung ab.

Gemäß §7, Absatz 4 der Rahmenverträge steht den Mitarbeitern ab 2023 die Wegezeitentschädigung zu, wenn

  • sie auf einer Arbeitsstelle tätig sind, von der sie nicht täglich heimfahren,
  • diese Arbeitsstelle mindestens 75 km vom Betrieb entfernt ist und
  • der normale Zeitaufwand für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle mehr als 75 Minuten beträgt.

Wöchentlich stehen den Mitarbeiter maximal zwei Wegezeitentschädigungen zu, sofern das Unternehmen nicht weitere Heimfahrten anordnet.

Wegezeit-Entschädigung bei nicht täglicher Heimfahrt, je Fahrt
Entfernung ab 2023
75 bis 200 km   9 EUR
201 bis 300 km 18 EUR
301 bis 400 km 27 EUR
mehr als 400 km 39 EUR

Die neuen Verpflegungszuschüsse

Gemäß §7, Absatz 3.2 der Rahmenverträge erhält ein Arbeiter oder Angestellter einen Verpflegungszuschuss, wenn er auf einer Arbeitsstelle tätig und länger als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend war. Basis für den Verpflegungszuschuss ist die Entfernung von Betrieb und Arbeitsstelle.

Verpflegungszuschuss bei täglicher Heimfahrt, Tagessatz
Entfernung ab 2023 ab 2024
bis 50 km 6 EUR 7 EUR
51 bis 75 km 7 EUR 8 EUR
mehr als 75 km 8 EUR 9 EUR

Die neuen Fahrtkostenabgeltungen

Gemäß §7, Absatz 3.1 der Rahmenverträge erhält ein Arbeiter oder Angestellter eine Fahrtkostenabgeltung, wenn er

  1. eine Baustelle besucht, die mindestens 10 Kilometer von seiner Wohnung entfernt ist und
  2. kein Firmenfahrzeug nutzt.

Das Kilometergeld beträgt 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer und täglich maximal 30 EUR. Falls der Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel benutzt, erstattet der Arbeitgeber die notwendigen Kosten.

Neuregelungen für Wochenendheimfahrten

Gemäß §7, Absatz 4.5 der Rahmenverträge stehen den Mitarbeitern Fahrtkostenerstattungen von 0,20 EUR je km zu. Falls die Baustelle mehr als 500 km vom Betrieb entfernt ist, steht den Mitarbeitern ein freier bezahlter Tag zu. Ausnahme: der Mitarbeiter hat die Wochenendheimfahrt mit dem vom Unternehmen bezahlten Flugzeug durchgeführt.

Herausforderung und Chance

Herausforderung für die Personalabteilung

Die neuen Rahmentarifverträge für das Baugewerbe und die Bauindustrie führen einige neue Begriffe und Regeln ein. Für Personalabrechner stellt die Umsetzung deshalb eine Herausforderung dar: sie müssen nicht nur sicherstellen, dass die Arbeitszeiten jeder und jedes Beschäftigten korrekt erfasst werden, sondern sie müssen auch

  • die Erschwerniszulagen,
  • die Zuschläge,
  • die Kilometergelder,
  • die Verpflegungszuschüsse,
  • die Wegstreckenentschädigungen und
  • die neuen Wegezeitentschädigungen

korrekt berechnen. Hierzu müssen sie

  • die Abwesenheitsdauern aller Beschäftigten,
  • ihre Fahrzeiten zu den Arbeitsstellen,
  • die Entfernungen von Betrieb und Arbeitsstelle und
  • die Entfernungen zwischen den verschiedenen Baustellen

im Auge behalten.

Digitalisierung der Lohnabrechnung

Automatisieren Sie die Lohnvorbereitung: die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten werden per SmartphoneTerminal oder am PC erfasst; entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seinen Vorarbeiter oder Polier.

Die virtic-Server übernehmen die komplette Aufbereitung der Arbeits- und Fahrzeiten und der Abwesenheiten für die Lohnabrechnung. Dazu werden vom virtic-Kundendienst die Regelungen für Zulagen, Zuschläge, Verpflegungszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen usw. hinterlegt. So können Sie zum Monatswechsel die Zeitkonten automatisch bebuchen und die berechneten Buchungssätze für Ihre Lohnsoftware exportieren.

Die Beschäftigten laden ihre digitalen Stundenzettel mit dem Auszug des Arbeitszeitkontos aus ihrem persönlichen Mitarbeiterkonto herunter sowie die Abrechnung ihrer Reisen und Auswärtstätigkeiten.

Automatisierung der Lohnvorbereitung

Chance für Projektcontrolling und Steuerung

Vorbei ist das Warten auf Stundenzettel oder Wochenberichte. Dank der Live-Zeiterfassung und der automatisierten Datenaufbereitung verfügen Ihre Projektleiter über eine Begleitkalkulation mit tagesaktuellen Personalstunden auf den Projekten.

Disponieren Sie Ihre Beschäftigten online und weisen sie ihnen Termine zu – oder importieren Sie Baustellenstammdaten und Termine aus Ihrer ERP-Software. In jedem Fall finden die Mitarbeiter ihre Termine in ihrer virtic-App.

Verbinden Sie die webbasierte Zeitwirtschaft mit Ihrer ERP- und HR-Software. Der automatisierte Datenaustausch gewährleistet einen durchgängigen Zeitwirtschaftsprozess, der die Aufwände in Arbeitsvorbereitung und Disposition, Erfassung und Prüfung, Lohnabrechnung und Projektcontrolling drastisch reduziert.

Nutzen Sie die zahlreichen Erweiterung der virtic-Zeitwirtschaft wie Subunternehmer-Zeiterfassung, Arbeitsmittel- und Fahrzeugcontrolling, Belegerfassung, Fotofunktion oder Führerscheinkontrolle.

  • Gemäß §7, Absatz 4 der Rahmenverträge steht den Mitarbeitern ab 2023 die Wegezeitentschädigung zu, wenn
    1. sie auf einer Arbeitsstelle tätig sind, von der sie nicht täglich heimfahren,
    2. diese Arbeitsstelle mindestens 75 km vom Betrieb entfernt ist und
    3. der normale Zeitaufwand für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle mehr als 75 Minuten beträgt.
    Wöchentlich stehen den Mitarbeiter maximal zwei Wegezeitentschädigungen zu, sofern das Unternehmen nicht weitere Heimfahrten anordnet.
    Wegezeit-Entschädigung bei nicht täglicher Heimfahrt, je Fahrt
    Entfernung ab 2023
    75 bis 200 km   9 EUR
    201 bis 300 km 18 EUR
    301 bis 400 km 27 EUR
    mehr als 400 km 39 EUR
    Die Wegezeitentschädigung hängt also von der Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle ab. In vielen Systemen muss diese Entfernung in den Stammdaten jeder Baustelle hinterlegt werden. Bei virtic ist das nicht erforderlich, weil die Entfernung automatisch aus der Baustellenadresse, der manuellen Adresseingabe der Mitarbeiter oder den GPS-Standortdaten des Smartphones ermittelt wird. So muss nicht für jede Kombination aus Niederlassung / Baustelle die betreffende Entfernung hinterlegt werden, sondern sie wird automatisch ermittelt. Ihre Mitarbeiter erfassen über ihre Smartphone-Apps die Arbeits- und Fahrzeiten. Mit einem Klick vermerken sie den Fahrtbeginn, das Fahrtende, den Arbeitsbeginn auf einer Baustelle etc. Damit verfügt das virtic-System über alle Informationen, die es benötigt, um die Ansprüche der Mitarbeiter zu berechnen: Abwesenheitsdauern und Reisezeiten ergeben sich aus den Zeitstempeln der Mitarbeiter. Reiseentfernungen ergeben sich aus
    • den Wohnorten Ihrer Mitarbeiter,
    • den Adressen von Firma, Niederlassung, Bauhof etc.
    • den Adressen der Baustellen und sonstigen Arbeitsorte,
    • den Adressen der Unterkünfte.
    Die Adressen werden
    • von Ihren Personalsachbearbeitern, Arbeitsvorbereitern oder Projektverantwortlichen im virtic-System hinterlegt,
    • vom Mitarbeiter manuell in der Smartphone-App eingetippt oder
    • optional über die GPS-Funktion des Smartphones erfasst.
    Die gefahrenen Entfernungen je Anfahrt zur Baustelle und Rückfahrt von der Baustelle werden über die Routenberechnung von Google Maps anhand der hinterlegten und erfassten Adressen automatisiert ermittelt. Im tariflichen Regelwerk gibt es eine Bedingung, die nicht automatisierbar ist: Falls eine Heimfahrt angeordnet war, stehen dem Mitarbeiter mehr als zwei Fahrten je Woche zu. Dafür muss der Mitarbeiter bei der Zeiterfassung auf „angeordnete Heimfahrt“ klicken.
  • Am Ende eines Monats, nachdem alle Arbeitszeiten im System erfasst und geprüft sind, stößt die Personalabteilung die Reisekostenabrechnung an. Nun werden die Zeitstempel und die Fehlzeiten jedes und jeder Beschäftigten zu Buchungssätzen für die Lohnsoftware und zu Reports den Mitarbeiter und die Personalabteilung aufbereitet. Der virtic-Kundendienst konfiguriert die Reisekostenabrechnung so, dass alle betrieblichen Regelungen für Erstattungen und Vergütungen im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeiten angewendet werden. Dabei werden natürlich auch alle Regeln des neuen Bautarifs hinterlegt.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen ihre Fahr- und Arbeitszeiten über ihre Smartphone-Apps. Mit einem Klick vermerken sie den Fahrtbeginn, das Fahrtende, den Arbeitsbeginn auf einer Baustelle etc.
  • virtic bietet die Vorarbeiter-Zeiterfassung: Vorarbeiter oder andere Teamleiter erfassen die Arbeits- und Fahrzeiten für ihre Teammitglieder. Oder die Teammitglieder melden sich mit ihren NFC-Tags am Smartphone des Vorarbeiters an und erfassen ihre Arbeitszeiten an dessen Smartphone. Diese Methoden funktionieren gut, solange Teamleiter und Teammitglieder zusammenbleiben. Wenn sie sich vorübergehend trennen und auf verschiedenen Baustellen arbeiten, stoßen diese Methoden an ihre Grenzen. Wir haben die Vor- und Nachteile der Vorarbeiter-Zeiterfassung hier beschrieben.
  • Jeder Mitarbeiter kann seine eigenen Arbeitszeitbuchungen in seiner Smartphone-App nachvollziehen. Ausführliche Berichte, z.B. seinen digitalen Stundenzettel und die Reisekostenabrechnung, kann er in seinem persönlichen Mitarbeiterkonto einsehen und herunterladen.
  • Gemäß §7, Absatz 3.2 der Rahmenverträge erhält ein Arbeiter oder Angestellter einen Verpflegungszuschuss, wenn er auf einer Arbeitsstelle tätig und länger als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend war. Basis für den Verpflegungszuschuss ist die Entfernung von Betrieb und Arbeitsstelle.
    Verpflegungszuschuss bei täglicher Heimfahrt, Tagessatz
    Entfernung ab 2023 ab 2024
    bis 50 km 6 EUR 7 EUR
    51 bis 75 km 7 EUR 8 EUR
    mehr als 75 km 8 EUR 9 EUR
    Der Mitarbeiter erfasst die Anfahrt zur Baustelle über sein Smartphone, ebenso die abendliche Ankunft zuhause. Aus diesen beiden Zeitstempeln ermittelt das virtic-System die Abwesenheitsdauer. Die Entfernung von Betrieb und Arbeitsstelle wird anhand der im System hinterlegten Adressen von Betrieb (Stammsitz oder Niederlassung) und Baustelle ermittelt. Falls das Unternehmen abweichend vom Vertrag die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstelle zugrunde legen will, kann das ebenfalls im System konfiguriert werden.
  • Der Verpflegungszuschuss von 24 EUR (oder betrieblich vereinbart bis zu 28 EUR) ergibt sich aus der Abwesenheitsdauer des oder der Beschäftigten von zuhause. Diese wird im virtic-System aus den entsprechenden Arbeitszeitbuchungen abgeleitet. Bei Übernachtungen außerhalb der Baustellenunterkunft stehen den Beschäftigten weitere 4 EUR zu. Dieser Sachverhalt wird typischerweise daran erkannt, dass der oder die Beschäftigte nach Arbeitsende auf der Baustelle eine Fahrzeit zur Unterkunft erfasst.
  • Gemäß §7, Absatz 3.1 der Rahmenverträge erhält ein Arbeiter oder Angestellter eine Fahrtkostenabgeltung, wenn er
    1. eine Baustelle besucht, die mindestens 10 Kilometer von seiner Wohnung entfernt ist und
    2. kein Firmenfahrzeug nutzt.
    Das Kilometergeld beträgt 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer und täglich maximal 30 EUR. Falls der Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel benutzt, erstattet der Arbeitgeber die notwendigen Kosten. Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeiten mit virtic erfassen, stempeln morgens ihre Abfahrt von zuhause. Dabei wählen Sie die Baustelle aus, zu der sie fahren.

    Wenn sie dort angekommen sind, stempeln sie die Ankunft.

    Es ist nicht erforderlich, für einerseits alle Wohnorte und Niederlassungen und andererseits alle Baustellen die Entfernungen im System zu hinterlegen. virtic ermittelt die betreffenden Entfernungen automatisch aus den ohnehin vorhandenen Informationen: Die Adresse der Baustelle und die Wohnung des Mitarbeiters sind in der Regel im System hinterlegt, sodass die Entfernung automatisch berechnet werden kann. Selbst falls die Adresse einer Baustelle noch nicht hinterlegt wurde, kann das System stattdessen die Standortdaten des Smartphones bei der Ankunft auf der Baustelle verwenden. Falls der Mitarbeiter immer mit dem gleichen Verkehrsmittel zur Baustelle fährt, kann dies bei dem Mitarbeiter hinterlegt werden. Falls das Verkahrsmittel variiert, er also mal mit dem eigenen Fahrzeug fährt, mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mal mit einem Firmenfahrzeug, kann dies in seiner persönlichen Zeiterfassung berücksichtigt werden: sein Erfassungsdialog wird dann so konfiguriert, dass die virtic-App ihn danach fragt, welches Verkehrsmittel er nutzt; auf diese Weise liegen immer alle Informationen für die automatisierte Abrechnung vor. Für die Abrechnungsprozesse bedeuten diese automatisierten Abläufe ganz erhebliche Erleichterungen.
  • Als „Bully-Regelung“ wird es bezeichnet, wenn Fahrer und Mitfahrer unterschiedlich vergütet werden. virtic unterscheidet in Fahrer (lenkt dauerhaft), Beifahrer (lenkt zeitweise) und Mitfahrer (lenkt nicht). Welche Funktion ein Mitarbeiter bei einer Fahrt innehat, kann er in seiner Zeiterfassung markieren.
  • Gemäß §7, Absatz 4.4 der Rahmenverträge werden den Beschäftigten für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug 0,20 EUR je Kilometer erstattet. Im virtic-System sind in der Regel die Adressen aller Baustellen hinterlegt. Falls Adressen fehlen, kann alternativ der Smartphone-Standort verwendet oder eine Adresse manuell erfasst werden. Aus diesen Adressen berechnet virtic die Routenentfernungen und das Kilometergeld. Bei Angestellten wird die Fahrzeit gemäß RTV für Angestellte und Poliere zudem als Arbeitszeit bewertet.
  • Gemäß §7, Absatz 4.5 der Rahmenverträge stehen den Mitarbeitern Fahrtkostenerstattungen von 0,20 EUR je km zu. Falls die Baustelle mehr als 500 km vom Betrieb entfernt ist, steht den Mitarbeitern ein freier bezahlter Tag zu. Ausnahme: der Mitarbeiter hat die Wochenendheimfahrt mit dem vom Unternehmen bezahlten Flugzeug durchgeführt.
  • virtic verrechnet die Verpflegungszuschüsse mit den steuerlichen Sätzen für Verpflegungsmehraufwendungen. Zudem werden die vertraglichen Regeln zur Pauschalversteuerung bei der Berechnung der Lohnbuchungssätze berücksichtigt.
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