Was ist die Wochenarbeitszeit?
Die Wochenarbeitszeit ist die Zahl der Stunden, die ein Beschäftigter regelmäßig pro Woche zu leisten hat. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Ein verbreiteter Irrtum: Das Gesetz schreibt keine bestimmte Wochenarbeitszeit vor und definiert auch nicht, was „Vollzeit“ ist. Es setzt nur eine Obergrenze. Wie viele Stunden als reguläre Vollzeit gelten, ist eine Frage der Vereinbarung.
Vollzeit ist nicht gesetzlich definiert
Als Vollzeit gilt, was im Betrieb oder in der Branche als reguläre Arbeitszeit vereinbart ist. In der Praxis liegt das meist zwischen 38 und 40 Stunden, in einzelnen Tarifbereichen darunter.
Der Begriff wird erst im Vergleich relevant: Teilzeit ist jede Arbeitszeit, die kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im selben Betrieb. Ohne festgelegte Vollzeit gibt es keine Bezugsgröße für Teilzeit.
Die gesetzliche Obergrenze
Zwar gibt es keine vorgeschriebene Vollzeit, wohl aber eine Grenze nach oben. Sie ergibt sich aus der Höchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes.
Da das Arbeitszeitgesetz in Werktagen rechnet – Montag bis Samstag, also sechs Tage –, ergibt sich:
| Rechnung | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| Regelfall | 6 × 8 Stunden | 48 |
| Maximum im Einzelfall | 6 × 10 Stunden | 60 |
| Durchschnitt im Ausgleichszeitraum | 6 × 8 Stunden | 48 |
Die 60 Stunden sind nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt wieder bei 48 Stunden liegt. Die tägliche Grenze von zehn Stunden und die elfstündige Ruhezeit gelten dabei unverändert.
Wichtig für das Verständnis: Diese Werte beziehen sich auf die reine Arbeitszeit ohne Pausen. Die Anwesenheit im Betrieb ist entsprechend länger.
Wochenarbeitszeit und Fünf-Tage-Woche
Hier entsteht der häufigste Rechenfehler.
Die meisten Betriebe arbeiten an fünf Tagen. Die gesetzliche Grenze rechnet aber mit sechs Werktagen. Wer die 48 Stunden auf fünf Tage verteilt, kommt rechnerisch auf 9,6 Stunden täglich – und überschreitet damit die tägliche Grenze von acht Stunden im Regelfall.
Praktisch heißt das: Die Wochengrenze und die Tagesgrenze müssen beide eingehalten werden. Es genügt nicht, unter 48 Wochenstunden zu bleiben, wenn ein einzelner Tag über zehn Stunden liegt.
Die geplante Novelle des Arbeitszeitgesetzes sieht einen Übergang von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit vor. Sie würde längere Einzeltage erlauben, solange die Woche eingehalten wird – ist aber derzeit nicht in Kraft.
Wie die Wochenarbeitszeit berechnet wird
Aus der vereinbarten Wochenarbeitszeit leiten sich mehrere andere Größen ab.
Tägliche Sollzeit: Wochenarbeitszeit geteilt durch die Zahl der Arbeitstage. Bei 40 Stunden auf fünf Tage sind das acht Stunden je Tag.
Monatliche Sollzeit: Die Umrechnung erfolgt nicht durch „mal vier“. Üblich ist der Faktor 4,33, der sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate ergibt. 40 Wochenstunden entsprechen damit rund 173 Monatsstunden.
Stundenlohn aus Monatsgehalt: Monatsgehalt geteilt durch die monatliche Sollzeit. Diese Größe ist unter anderem für die Prüfung des Mindestlohns relevant.
Diese Umrechnungen sauber zu führen, ist die Grundlage jedes Arbeitszeitkontos: Nur wenn die Sollzeit je Person feststeht, lässt sich die Differenz zur tatsächlich geleisteten Zeit als Plus- oder Minusstunde verbuchen.
Abweichende Modelle
Die Wochenarbeitszeit muss nicht auf jede Woche gleich verteilt sein.
Gleitzeit lässt die tägliche Lage variieren, hält aber die Wochen- oder Monatssumme fest – geführt über ein Arbeitszeitkonto.
Jahresarbeitszeit verteilt die Stunden über das Jahr. Im Baugewerbe ist das die Grundlage dafür, im Sommer Guthaben aufzubauen und im Winter abzubauen – Voraussetzung auch für das Saison-Kurzarbeitergeld.
Vier-Tage-Woche verteilt die vereinbarte Zeit auf vier Tage. Bleibt die Stundenzahl gleich, steigt die tägliche Arbeitszeit – und stößt schneller an die Zehn-Stunden-Grenze. Wird die Stundenzahl reduziert, handelt es sich um Teilzeit.
Schichtmodelle verteilen die Wochenarbeitszeit über wechselnde Zeiten; die Grenzen bleiben dieselben. Details in der Schichtplanung.
Vollzeitäquivalent
In der Personalplanung wird die Belegschaft häufig in Vollzeitäquivalenten gemessen, kurz VZÄ. Ein Vollzeitbeschäftigter entspricht einem VZÄ, eine Halbtagskraft einem halben.
Der Wert erlaubt es, eine Belegschaft aus Voll- und Teilzeitkräften auf eine vergleichbare Größe zu bringen – etwa für die Kapazitätsplanung oder für Kennzahlen wie den Umsatz je VZÄ. Grundlage ist immer die betriebliche Vollzeit als Bezugsgröße.
Wochenarbeitszeit erfassen
Aus den Grenzen und Umrechnungen ergeben sich die Anforderungen an die Erfassung:
- Individuelle Sollzeit je Person, nicht ein betriebsweiter Wert
- Wochensumme laufend sichtbar, nicht erst am Monatsende
- Prüfung der Tages- und der Wochengrenze parallel
- Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum bei Überschreitungen
- Trennung von Arbeitszeit und Pausen – die Grenze bezieht sich auf die reine Arbeitszeit
Der dritte Punkt wird häufig übersehen. Wer nur die Wochensumme kontrolliert, übersieht einen einzelnen zu langen Tag – und umgekehrt. Beide Grenzen laufen unabhängig.
Ohne laufende Zeiterfassung lässt sich weder die Einhaltung noch der Ausgleich nachweisen. Wie sich unterschiedliche Wochenmodelle nebeneinander führen lassen, zeigt das Arbeitszeitmanagement.
- Arbeitszeiten mobil erfassen
- Baustellen und Projekte zuordnen
- Urlaub und Abwesenheiten verwalten
- Lohnabrechnung vorbereiten
- Auswertungen per Klick erstellen
Häufige Fragen zur Wochenarbeitszeit
- Wie viele Stunden sind Vollzeit?Das ist gesetzlich nicht festgelegt. Als Vollzeit gilt die im Betrieb oder Tarifvertrag vereinbarte reguläre Arbeitszeit, meist zwischen 38 und 40 Stunden.
- Wie viele Stunden darf man pro Woche höchstens arbeiten?Im Durchschnitt 48 Stunden, im Einzelfall bis zu 60. Grundlage ist die Sechs-Tage-Woche von Montag bis Samstag; der Durchschnitt muss im Ausgleichszeitraum eingehalten werden.
- Warum rechnet das Gesetz mit sechs Tagen?Das Arbeitszeitgesetz kennt keine Fünf-Tage-Woche. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also sechs. Daraus ergibt sich die zulässige Wochenarbeitszeit.
- Wie rechne ich Wochenstunden in Monatsstunden um?Mit dem Faktor 4,33 – aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. 40 Wochenstunden entsprechen rund 173 Monatsstunden.
- Ist die Vier-Tage-Woche Teilzeit?Nur wenn die Stundenzahl reduziert wird. Bleibt die vereinbarte Wochenarbeitszeit gleich und wird auf vier Tage verteilt, handelt es sich weiterhin um Vollzeit.
- Was ist ein Vollzeitäquivalent?Eine Rechengröße, die Voll- und Teilzeitkräfte vergleichbar macht. Ein Vollzeitbeschäftigter entspricht einem Vollzeitäquivalent, eine Halbtagskraft einem halben.
- Zählen Pausen zur Wochenarbeitszeit?Nein. Die gesetzlichen Grenzen beziehen sich auf die reine Arbeitszeit ohne Ruhepausen. Die Anwesenheit im Betrieb ist entsprechend länger.