Stundensatz berechnen: Kalkulation für Handwerk und Bau

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Was ist der Stundensatz?

Der Stundensatz ist der Betrag, den ein Betrieb je geleisteter Arbeitsstunde in Rechnung stellt. Er muss die vollen Kosten decken und einen Beitrag zum Unternehmensergebnis leisten.

Er hat nichts mit dem Stundenlohn des Mitarbeitenden zu tun – zwischen beiden liegen Lohnnebenkosten, unproduktive Zeiten, Gemeinkosten und Gewinn.

Stundenlohn, Stundensatz, Verrechnungssatz

BegriffBedeutung
StundenlohnBruttolohn des Beschäftigten je Stunde
Selbstkosten je StundeVollkosten des Betriebs je produktiver Stunde
Stundensatz oder Stundenverrechnungssatzder dem Kunden berechnete Satz

Im Handwerk ist der Ausdruck Stundenverrechnungssatz üblich. Gemeint ist dasselbe: der kalkulierte Verkaufspreis einer Arbeitsstunde.

Die Rechnung in vier Schritten

Schritt 1: Personalkosten je Jahr

Grundlage ist nicht der Bruttolohn, sondern die tatsächliche Belastung des Betriebs:

PositionBetrag
Bruttolohn (3.400 € × 12)40.800,00 €
+ Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (rund 21,15 %)8.629,20 €
+ Umlagen und Unfallversicherung (Annahme 3 %)1.224,00 €
= Personalkosten je Jahr50.653,20 €

Für Baubetriebe kommen die Beiträge an die Sozialkassen hinzu; die tatsächliche Belastung liegt dort spürbar höher. Näheres im Beitrag zur Lohnabrechnung.

Schritt 2: Produktive Stunden je Jahr

Hier entscheidet sich die Kalkulation.

PositionStunden
Jahresarbeitszeit (52 Wochen × 40 Std.)2.080
− Urlaub (30 Tage)−240
− Feiertage (11 Tage)−88
− Krankheit (Annahme 10 Tage)−80
= Anwesenheitsstunden1.672
− unproduktive Zeiten (Annahme 15 %)−252
= Produktive Stundenrund 1.420

Unproduktiv sind Zeiten, die anfallen, aber keinem Auftrag berechnet werden können: Rüsten, Lagerfahrten, Werkzeugpflege, Unterweisungen, Weiterbildung, Wartezeiten.

Der Anteil schwankt erheblich zwischen Gewerken und Betrieben. Die 15 Prozent sind eine Annahme, kein Erfahrungswert für jeden Fall.

Schritt 3: Gemeinkostenzuschlag

Auf die Selbstkosten je Stunde wird der Anteil aufgeschlagen, den die Struktur des Betriebs verursacht – üblicherweise zwischen 20 und 40 Prozent, je nach Fuhrpark, Werkstatt und Verwaltung.

Schritt 4: Wagnis und Gewinn

Ein Zuschlag für unternehmerisches Risiko und Ergebnis, verbreitet zwischen 5 und 15 Prozent.

Vollständiges Rechenbeispiel

SchrittRechnungErgebnis
Personalkosten je Jahr50.653,20 €
÷ produktive Stunden50.653,20 ÷ 1.42035,67 €
+ Gemeinkosten 25 %35,67 × 1,2544,59 €
+ Wagnis und Gewinn 8 %44,59 × 1,0848,16 €
Stundensatz gerundet48,00 €

Aus einem Bruttolohn von 22 Euro je Stunde wird damit ein Stundensatz von rund 48 Euro – mehr als das Doppelte.

Die eigenen Werte lassen sich mit dem Arbeitgeberkosten-Rechner im Beitrag zur Lohnabrechnung nachrechnen.

Der häufigste Fehler

Er liegt nicht bei den Zuschlägen, sondern bei den Stunden.

Wer die Anwesenheitsstunden von 1.672 als Basis nimmt, statt der 1.420 produktiven, kommt zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis:

BasisStundensatz
1.420 produktive Stunden48,16 €
1.672 Anwesenheitsstunden40,90 €
Differenz7,26 €

Bei 1.420 verkauften Stunden entspricht das rund 10.300 Euro im Jahr – je Mitarbeitendem.

Der Fehler ist besonders tückisch, weil er nirgends auffällt. Die Buchhaltung stimmt, die Rechnungen sind bezahlt, das Ergebnis ist trotzdem zu niedrig. Sichtbar wird er erst, wenn Aufträge nachkalkuliert werden.

Umgekehrt gilt: Wer den produktiven Anteil zu niedrig ansetzt, kalkuliert sich aus dem Markt.

Was in die Gemeinkosten gehört

  • Verwaltung, Büro, Buchhaltung
  • Fuhrpark: Leasing, Kraftstoff, Versicherung, Wartung
  • Werkstatt, Lager, Miete
  • Werkzeuge, Kleingeräte, Arbeitskleidung
  • Software, Telefon, IT
  • Versicherungen und Beiträge
  • Marketing und Akquise
  • nicht abrechenbare Zeiten der Bauleitung

Zwei Punkte werden häufig übersehen:

Fahrtzeiten. Sind sie Arbeitszeit und werden dem Auftrag nicht zugeordnet, erscheinen echte Auftragskosten als Gemeinkosten. Der Stundensatz wirkt dadurch günstig und ist es nicht.

Nacharbeit und Gewährleistung. Wer sie nicht einkalkuliert, deckt sie aus dem Gewinn.

Differenzierte Stundensätze

Ein einziger Satz für den ganzen Betrieb ist selten sachgerecht. Üblich ist eine Differenzierung nach:

  • Qualifikation – Geselle, Vorarbeiter, Meister
  • Tätigkeit – Montage, Service, Notdienst
  • Einsatzart – Regieleistung oder Pauschalauftrag
  • Maschineneinsatz – mit eigenem Gerätesatz

Der Satz für Regieleistungen liegt dabei regelmäßig über dem regulären Stundensatz, weil dort der Verwaltungs- und Nachweisaufwand höher ist.

Warum die Zahlen ohne Zeiterfassung nicht stimmen

Drei der vier Größen lassen sich aus der Buchhaltung ableiten. Die vierte nicht.

Personalkosten stehen in der Lohnabrechnung. Gemeinkosten stehen in der Buchhaltung. Wagnis und Gewinn sind eine unternehmerische Entscheidung.

Die produktiven Stunden stehen nirgends. Sie ergeben sich erst, wenn erfasste Zeiten einem Auftrag zugeordnet sind – und der Rest als unproduktiv sichtbar wird.

Wer diesen Wert schätzt, schätzt die wichtigste Größe der gesamten Kalkulation. Und die Schätzung fällt erfahrungsgemäß zu optimistisch aus, weil kurze Wege, Rüstzeiten und Wartezeiten unterschätzt werden.

Aus erfassten Projektzeiten ergibt sich der Wert dagegen unmittelbar: die Summe der auftragsbezogenen Stunden im Verhältnis zur bezahlten Arbeitszeit. Über mehrere Monate hinweg entsteht daraus ein belastbarer Betriebswert statt einer Annahme.

Ein Nebeneffekt: Dieselben Daten zeigen, welche Auftragstypen regelmäßig länger dauern als kalkuliert – und damit, ob nicht der Stundensatz das Problem ist, sondern die Zeitansätze.

Wie sich Kalkulation und erfasste Zeiten verbinden lassen, zeigt die Kostenrechnung für Betriebe im Handwerk.

Häufige Fragen zum Stundensatz

  • Personalkosten je Jahr geteilt durch die produktiven Stunden ergibt die Selbstkosten je Stunde. Darauf kommen ein Gemeinkostenzuschlag sowie ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn.
  • Die Stunden, die tatsächlich einem Auftrag zugeordnet und berechnet werden können. Urlaub, Krankheit, Feiertage sowie Rüst-, Lager- und Wartezeiten zählen nicht dazu.
  • Einen allgemeingültigen Wert gibt es nicht. Er hängt von Lohnniveau, Gemeinkostenstruktur, Gewerk und Region ab und liegt regelmäßig beim Doppelten bis Dreifachen des Bruttostundenlohns.
  • Der Stundenlohn ist der Bruttolohn des Beschäftigten. Der Stundensatz ist der dem Kunden berechnete Preis und enthält zusätzlich Lohnnebenkosten, unproduktive Zeiten, Gemeinkosten und Gewinn.
  • Verwaltung, Fuhrpark, Werkstatt, Werkzeuge, Software, Versicherungen, Marketing sowie nicht abrechenbare Zeiten – alles, was anfällt, aber keinem Auftrag direkt zugeordnet werden kann.
  • Weil sie als Divisor in die Rechnung eingeht. Eine Abweichung von 250 Stunden verändert den Stundensatz im Beispiel um mehr als sieben Euro – bei jedem Auftrag.
  • In der Regel nicht. Eine Differenzierung nach Qualifikation, Tätigkeit und Einsatzart bildet die tatsächlichen Kosten besser ab.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet. Alle rechtlichen Angaben sind anhand der jeweiligen Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen belegt; die Quellen sind im Text genannt. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.