- Gilt die Pflicht auch im Homeoffice?Ja. Auch im Homeoffice muss die Arbeitszeit systematisch erfasst werden. Eine App-basierte Lösung wie virtic eignet sich ideal – Mitarbeitende stempeln von überall, alle Daten laufen zentral zusammen.
- Was passiert, wenn wir noch keine Zeiterfassung haben?Das Risiko steigt. Ohne Zeiterfassung können Überstunden, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten nicht nachgewiesen werden. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Verstöße gegen das ArbZG können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
- Wie lange müssen Arbeitszeitdaten aufbewahrt werden?Nach § 16 Abs. 2 ArbZG müssen Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei digitalen Systemen läuft das vollautomatisch.
- Wer darf die Zeiten erfassen – muss das der Mitarbeitende selbst sein?Nein. Der geplante Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Erfassung an Mitarbeitende delegiert werden darf – zum Beispiel per App. Auch Vorarbeiter können Zeiten für ihr Team erfassen.
- Was gilt bei Vertrauensarbeitszeit?Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung schließen sich nicht aus. Auch bei flexibler Zeiteinteilung muss die Arbeitszeit dokumentiert werden. Die reine Vertrauensarbeitszeit ohne jede Erfassung ist seit dem BAG-Urteil nicht mehr zulässig.
- Muss die Zeiterfassung elektronisch erfolgen?Aktuell noch nicht zwingend. Das BAG hat keine Vorgaben zur Form gemacht – Papier und Excel sind technisch noch erlaubt. Ein geplanter Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass die Erfassung künftig elektronisch und taggleich erfolgen muss. Digitale Lösungen sind bereits jetzt deutlich sicherer.
- Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wirklich für alle Unternehmen?Ja. Das BAG-Urteil vom 13. September 2022 gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland – unabhängig von Branche, Unternehmensform oder Mitarbeiterzahl. Selbst Kleinstbetriebe mit nur einem Mitarbeitenden sind betroffen.
- Werden auch Reisekosten in der Lohnvorbereitung berücksichtigt?Ja. Auslösung, Spesen und Kilometergeld werden automatisch berechnet und fließen direkt in die Lohnvorbereitung ein – inklusive 3-Monats-Regel und Splitting nach Baustellen.
- Ist die Urlaubsverwaltung für alle Unternehmensgrößen geeignet?Ja. virtic skaliert von kleinen Betrieben ab 5 Mitarbeitenden bis zu großen Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden – branchenübergreifend und individuell konfigurierbar.
- Kann virtic auch die 3-Monats-Regel automatisch überwachen?Ja. virtic erkennt automatisch wenn die 3-Monats-Regel greift und wechselt die Berechnungsgrundlage entsprechend – ohne manuelle Eingriffe.
Termine verwalten.