Anleitung für vLinc21

Terminverwaltung

Berechtigte Personen können für andere Mitarbeiter Termine anlegen.

1. Neue Termine anlegen

Um einen Termin anzulegen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie im Menü Menü Termine verwalten.
  2. Termineverwalten Termineverwalten
  3. Klicken Sie auf Neue anlegen.
  4. Neueanlegen
  5. Bestimmen Sie im Feld Mitarbeiter, welchem Kollegen Sie den Termin zuweisen möchten. Wählen Sie über die Kalenderfunktion aus, wann der Termin stattfindet.
    Terminanlegen

    Über die Filterfunktion können Sie gezielt nach einem Mitarbeiter suchen.

    Terminzuordnen

    Im Feld Info können Sie dem Termin eine Notiz hinzufügen.

  6. Um dem Termin eine Baustelle zuzuweisen, geben Sie in das Feld Bezeichnung einen Suchtext ein. Klicken Sie anschließend auf die Lupe. Baustellesuche

    ➤ Es erscheint eine Liste aller Baustellen, die mit dem Suchtext beginnen:

    Baustellesuche
  7. Sie können die Baustellensuche verfeinern. Klicken Sie aufFilter, um weitere Filtermöglichkeiten einzublenden: Baustellesuche

    Neben dem Filter befindet sich ein Auswahlfeld, durch das Sie Suchkriterien innerhalb der Baustellenbezeichnung definieren können:

    Baustellenfilter Baustellenfilter

    beginnt mit: Die Baustellenbezeichnung soll mit dem Suchtext beginnen.

    ist gleich: Der Suchtext soll in der Baustellenbezeichnung enthalten sein.

    enthält: Beide sollen identisch sein.

  8. Wählen Sie eine Baustelle aus der Trefferliste aus.
  9. Klicken Sie auf Fertig, um den Termin anzulegen. Baustellenliste

2. Baustellenliste anpassen

In der Baustellenliste werden standardmäßig die Spalten ID, Baustelle, Ort, Postleitzahl und Straße angezeigt. Im Hochformat sind die Spalten je nach Gerätetyp zu schmal für eine gut lesbare Darstellung. Eine bessere Darstellung der Baustellenliste erreichen Sie, indem Sie das Smartphone im Querformat nutzen.

Terminfertigstellen

3. Termine verwalten

Sie können die von Ihnen angelegten Termine einsehen, indem Sie auf durch mich angelegte klicken.

Durch mich angelegte Termine

Sie sollten das Smartphone ins Querformat drehen:

Von mir angelegte Termine
  • Ist die Erfassung der Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben?
    Ja. Seit dem BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. virtic erfüllt diese Pflicht rechtssicher und dokumentiert alle Zeiten manipulationssicher.
  • Was macht die Plausibilitätsprüfung?
    Die Plausibilitätsprüfung erkennt automatisch unstimmige Buchungen – etwa Abweichungen zwischen Buchungsstandort und Arbeitsort oder Überschreitungen gesetzlicher Grenzwerte. Auffälligkeiten werden per Ampelsystem markiert, bevor sie in die Abrechnung fließen.
  • Lassen sich die Daten an die Lohnabrechnung übergeben?
    Ja. Alle geprüften Arbeitszeiten und Fehlzeiten werden automatisch aufbereitet und an Ihre Lohn- oder ERP-Software übergeben – darunter DATEV, Sage, Lexware und 25+ weitere.
  • Was ist Arbeitszeitmanagement?
    Arbeitszeitmanagement ist die zentrale Steuerung aller Arbeitszeiten – Erfassung, Planung, Prüfung und Auswertung. Es sorgt dafür, dass erfasste Zeiten nach den geltenden Regeln in Arbeitszeitkonten überführt und für die Lohnabrechnung aufbereitet werden.
  • Welche Arbeitszeitmodelle unterstützt virtic?
    virtic bildet nahezu jedes Modell ab: Gleitzeit, Schichtsysteme, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit sowie individuelle Rundungen, Pausenregeln und Zuschläge. Alle Vorgaben aus Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung lassen sich konfigurieren.
  • Wie werden Überstunden und Arbeitszeitkonten geführt?
    Überstunden, Plus- und Minusstunden werden automatisch aus den erfassten Zeiten berechnet und im persönlichen Arbeitszeitkonto fortgeschrieben. Mitarbeitende und Vorgesetzte sehen den aktuellen Stand jederzeit.
  • Ist Zeiterfassung für alle Unternehmen Pflicht?
    Ja, unabhängig von der Unternehmensgröße; für sehr kleine Betriebe sieht ein noch nicht verabschiedeter Gesetzentwurf mögliche Erleichterungen bei der elektronischen Form vor.
  • Reicht ein Stundenzettel als Zeiterfassung aus?
    Ja, ein manuell geführter Stundenzettel erfüllt grundsätzlich die Dokumentationspflicht, ist im Streit- oder Prüfungsfall aber schwerer als lückenloser Nachweis zu verwenden als eine digitale Lösung.
  • Wie lange müssen Arbeitszeiten aufbewahrt werden?
    In der Regel mindestens zwei Jahre.
  • Gilt die Pflicht auch im Homeoffice?
    Ja. Auch im Homeoffice muss die Arbeitszeit systematisch erfasst werden. Eine App-basierte Lösung wie virtic eignet sich ideal – Mitarbeitende stempeln von überall, alle Daten laufen zentral zusammen.
  • Umschalter #1

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