- Ist die Erfassung der Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben?Ja. Seit dem BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. virtic erfüllt diese Pflicht rechtssicher und dokumentiert alle Zeiten manipulationssicher.
- Was macht die Plausibilitätsprüfung?Die Plausibilitätsprüfung erkennt automatisch unstimmige Buchungen – etwa Abweichungen zwischen Buchungsstandort und Arbeitsort oder Überschreitungen gesetzlicher Grenzwerte. Auffälligkeiten werden per Ampelsystem markiert, bevor sie in die Abrechnung fließen.
- Lassen sich die Daten an die Lohnabrechnung übergeben?Ja. Alle geprüften Arbeitszeiten und Fehlzeiten werden automatisch aufbereitet und an Ihre Lohn- oder ERP-Software übergeben – darunter DATEV, Sage, Lexware und 25+ weitere.
- Was ist Arbeitszeitmanagement?Arbeitszeitmanagement ist die zentrale Steuerung aller Arbeitszeiten – Erfassung, Planung, Prüfung und Auswertung. Es sorgt dafür, dass erfasste Zeiten nach den geltenden Regeln in Arbeitszeitkonten überführt und für die Lohnabrechnung aufbereitet werden.
- Welche Arbeitszeitmodelle unterstützt virtic?virtic bildet nahezu jedes Modell ab: Gleitzeit, Schichtsysteme, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit sowie individuelle Rundungen, Pausenregeln und Zuschläge. Alle Vorgaben aus Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung lassen sich konfigurieren.
- Wie werden Überstunden und Arbeitszeitkonten geführt?Überstunden, Plus- und Minusstunden werden automatisch aus den erfassten Zeiten berechnet und im persönlichen Arbeitszeitkonto fortgeschrieben. Mitarbeitende und Vorgesetzte sehen den aktuellen Stand jederzeit.
- Ist Zeiterfassung für alle Unternehmen Pflicht?Ja, unabhängig von der Unternehmensgröße; für sehr kleine Betriebe sieht ein noch nicht verabschiedeter Gesetzentwurf mögliche Erleichterungen bei der elektronischen Form vor.
- Reicht ein Stundenzettel als Zeiterfassung aus?Ja, ein manuell geführter Stundenzettel erfüllt grundsätzlich die Dokumentationspflicht, ist im Streit- oder Prüfungsfall aber schwerer als lückenloser Nachweis zu verwenden als eine digitale Lösung.
- Wie lange müssen Arbeitszeiten aufbewahrt werden?In der Regel mindestens zwei Jahre.
- Gilt die Pflicht auch im Homeoffice?Ja. Auch im Homeoffice muss die Arbeitszeit systematisch erfasst werden. Eine App-basierte Lösung wie virtic eignet sich ideal – Mitarbeitende stempeln von überall, alle Daten laufen zentral zusammen.
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