- Wann verfallen Überstunden?Nach drei Jahren (gesetzliche Verjährung). Kürzere Ausschlussfristen im Vertrag sind möglich, müssen aber mindestens drei Monate betragen. Kürzer vereinbarte Fristen sind unwirksam.
- Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach streichen?Nein — ohne vertragliche Grundlage oder wirksame Ausschlussklausel können Überstunden nicht einseitig gestrichen werden. Der Anspruch auf Ausgleich bleibt bestehen.
- Sind ausgezahlte Überstunden steuerfrei?Grundsätzlich nein — ausgezahlte Überstunden sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Zuschläge (z. B. Sonntagszuschläge) im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge.
- Wie lange können Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt werden?Das hängt vom Arbeitsvertrag und dem anwendbaren Tarifvertrag ab. Im Bauhauptgewerbe regelt der BRTV die Höchstgrenzen und Ausgleichszeiträume.
- Wie müssen Überstunden abgebaut werden?Entweder durch Freizeitausgleich oder Auszahlung — was gilt, regelt der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung hat keiner der Beteiligten das alleinige Bestimmungsrecht.
- Was passiert, wenn ich beim Freizeitausgleich krank werde?Die Krankheitstage werden nicht als Freizeitausgleich angerechnet — aber sie werden auch nicht nachgeholt. Anders als beim Urlaub gibt es kein Ersatzrecht bei Erkrankung während des Abbaus.
- Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?Nein — die reine Erreichbarkeitszeit gilt als Ruhezeit. Erst der tatsächliche Einsatz ist Arbeitszeit. Ausnahme: Wenn die Einschränkungen so stark sind, dass der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort faktisch nicht frei wählen kann.
- Was ist der Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?Bei der Rufbereitschaft kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort frei wählen — sie gilt als Ruhezeit. Beim Bereitschaftsdienst muss er an einem bestimmten Ort (meist dem Arbeitsplatz) warten — dieser gilt vollständig als Arbeitszeit.
- Wie wird Rufbereitschaft vergütet?Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung der Bereitschaftszeit — das regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Üblich sind Pauschalen pro Bereitschaftsschicht. Der tatsächliche Einsatz wird stets voll vergütet.
- Wie kurz darf die Reaktionszeit bei Rufbereitschaft sein?Das BAG nennt 45 Minuten als Orientierung. Wenn die Reaktionszeit so kurz ist, dass der Arbeitnehmer in der Nähe des Arbeitsplatzes bleiben muss, kann Bereitschaftsdienst vorliegen — was die gesamte Zeit zur Arbeitszeit macht.
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