Fahrtkostenabrechnung: Kilometerpauschale, Pendlerpauschale und Erstattung

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Was ist die Fahrtkostenabrechnung?

Die Fahrtkostenabrechnung dokumentiert alle beruflich veranlassten Fahrtkosten und ist Grundlage für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber oder den Werbungskostenabzug in der Steuererklärung.

Fahrtkosten entstehen bei:

  • Dienstreisen und Kundenbesuchen
  • Fahrten zu Fortbildungen und Schulungen
  • Fahrten zwischen wechselnden Arbeitsorten oder Baustellen
  • Dem täglichen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsweg)

Für diese unterschiedlichen Anlässe gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen — vor allem bei den Pauschalen für die Kilometerkostenerstattung.

Die Fahrtkostenabrechnung ist in allen Branchen relevant — besonders im Handwerk und Bau, wo Monteure, Techniker und Servicekräfte täglich wechselnde Einsatzorte anfahren.

Die zwei wichtigsten Pauschalen 2026

Kilometerpauschale (Dienstreisen): 0,30 Euro/km

Die Kilometerpauschale gilt für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Pkw — also für Dienstreisen, Kundenbesuche, Fahrten zwischen Baustellen und Fortbildungen.

<cite index=“55-1″>Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw beträgt der steuerfreie Erstattungssatz 2026 unverändert 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Sie gilt für jeden gefahrenen Kilometer — Hin- und Rückfahrt werden einzeln gezählt.

Was die Pauschale abdeckt: Benzin, Verschleiß, Versicherung, Reifenkosten — alles ist pauschaliert. Einzelbelege sind nicht notwendig, aber Anlass, Datum und Strecke müssen dokumentiert sein.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Zur Frage, ob Fahrtzeiten auch als Arbeitszeit gelten, erklärt der Beitrag zur Fahrtzeit als Arbeitszeit die rechtliche Abgrenzung.

Pendlerpauschale (Arbeitsweg): 0,38 Euro/km ab 2026

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für den täglichen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — also den regulären Arbeitsweg, nicht für Dienstreisen.

<cite index=“51-1″>Ab dem Steuerjahr 2026 gilt einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer — die bisherige Staffelung (0,30 Euro bis km 20, 0,38 Euro ab km 21) entfällt.

Wichtig: Die Pendlerpauschale wird nur für die einfache Strecke angesetzt — nicht Hin- und Rückfahrt zusammen. Sie ist keine Erstattung durch den Arbeitgeber, sondern ein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung des Arbeitnehmers.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Übersicht: Kilometerpauschale vs. Pendlerpauschale 2026

KilometerpauschalePendlerpauschale
Für was?Dienstreisen, Baustellen, KundenbesucheTäglicher Arbeitsweg
Satz 20260,30 Euro/km0,38 Euro/km
Wie gezählt?Hin- und RückfahrtNur einfache Strecke
Vom Arbeitgeber erstattet?Ja, steuerfreiNein (Werbungskosten)
Beleg nötig?Nein (Pauschale)Nein (Pauschale)

Was muss dokumentiert werden?

Für die steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten muss der Anlass der Fahrt belegt sein:

  • Datum der Fahrt
  • Reiseziel (Adresse des Kunden, der Baustelle, der Schulung)
  • Zweck der Fahrt (z. B. „Kundenmontage“, „Baustelle Müller GmbH“)
  • Gefahrene Kilometer (oder Abstand laut Routenplaner)

Ein Fahrtenbuch ist nur dann verpflichtend, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt wird und die Privatnutzung nach der 1-%-Methode berechnet werden soll. Für die Fahrtkostenabrechnung mit Kilometerpauschale genügt ein einfaches Fahrtprotokoll.

Fahrtkostenabrechnung im Handwerk und Bau

Im Handwerk und Bau gibt es eine Besonderheit: Mitarbeiter ohne feste erste Tätigkeitsstätte — also ohne festen Arbeitsort — können die Fahrten von zu Hause zur Baustelle unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstreise abrechnen.

Hat ein Monteur keine feste Betriebsstätte, die er regelmäßig aufsucht, gilt jede Baustelle als auswärtiger Einsatzort. Die Fahrten dorthin sind Dienstreisen — abrechenbar mit 0,30 Euro/km, nicht nur als Pendlerpauschale.

Kombiniert mit der Reisekostenabrechnung — also Verpflegungsmehraufwand und ggf. Übernachtungskosten — ergibt sich die vollständige steuerliche Behandlung aller Kosten einer Auswärtstätigkeit.

Für die korrekte Dokumentation empfiehlt sich eine digitale Erfassung: Viele Zeiterfassungssysteme ermöglichen die direkte Zuordnung von Fahrtzeiten und -strecken zur jeweiligen Baustelle oder zum Kunden — und exportieren die Daten für die Lohnabrechnung.

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Häufige Fragen zur Fahrtkostenabrechnung

  • Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer — steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber. Die Pendlerpauschale (Arbeitsweg) beträgt ab 2026 einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
  • Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen und wird für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Die Pendlerpauschale gilt für den täglichen Arbeitsweg und wird nur für die einfache Strecke angesetzt.
  • Nein — die Pauschale ersetzt Einzelnachweise. Dokumentiert werden müssen aber Datum, Reiseziel und Fahrtzweck.
  • Ja — wenn keine feste erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Dann gilt jede Baustelle als auswärtiger Einsatzort, und die Fahrt dorthin ist eine Dienstreise mit Kilometerpauschale von 0,30 Euro/km.
  • Als steuerlich relevante Unterlagen mindestens 6 Jahre (§ 147 AO) — bei Arbeitgebern, die erstatten, auch als Lohnunterlage.
  • Ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer — die bisherige Staffelung (0,30 Euro bis km 20, 0,38 Euro ab km 21) entfällt durch das Steueränderungsgesetz 2025.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet. Alle rechtlichen Angaben sind anhand der jeweiligen Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen belegt; die Quellen sind im Text genannt. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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