Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung

Aktuell: Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Informationen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 finden Sie hier.

Das Urteil des EuGH und erste Reaktionen

Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung hat hohe Wellen geschlagen. Nachdem eine spanische Gewerkschaft darauf geklagt hatte, eine spanische Tochter der Deutschen Bank zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung zu verpflichten, musste nun der Europäische Gerichtshof entscheiden. Und er entschied zugunsten der Gewerkschaft und urteilte, dass alle Mitgliedsstaaten der EU die Arbeitgeber zu verpflichten haben, Systeme zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu nutzen.

In Deutschland waren bislang das Arbeitszeitgesetz und das Mindestlohngesetz die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, aus denen sich eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten ergab. Eine große Zahl von Beschäftigten war deshalb von der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bislang nicht betroffen.

Im deutschen Arbeitszeitgesetz heißt es in Paragraph 16, Satz 2:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Der Arbeitgeber hat nach dieser Vorschrift jede über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Beschränkung der Aufzeichnungspflicht auf die Fälle, in denen mehr als 8 Stunden gearbeitet wird, hat zur Folge, dass der Arbeitgeber über die Arbeitnehmer, die diese Grenze in der Regel nicht überschreiten, Arbeitszeitnachweise nicht führen muss.

Diese Praxis hat der EuGH als ungeeignet bewertet. Die Kernsätze der gerichtlichen Pressemitteilung lauten:

...ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, kann weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, sodass es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen…

Dagegen bietet ein Arbeitszeiterfassungssystem den Arbeitnehmern ein besonders wirksames Mittel, einfach zu objektiven und verlässlichen Daten über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu gelangen…

Die Schlussfolgerung des Gerichts lautet:

Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Die Reflexe von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden waren absehbar. Parteien des linken Spektrums begrüßten das Urteil, konservative und liberale Parteien äußerten sich skeptisch bis ablehnend. Unternehmerverbände ringen nach Luft, Gewerkschaften haben einen Höhenflug.

Presseschau

Der Rechtsexperte des ZDF glaubt, „das ist eine gute Gelegenheit in diesen modernen Zeiten, für die Arbeitswelt 4.0 auch eine Stechuhr 4.0 zu entwickeln.“ Danke für die Anregung.

Joachim Pohl zum Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung - ZDF heute

Tagesthemen vom 14. Mai 2019

Tagesthemen

Rückkehr der Stempeluhr?
Was das Urteil des EuGH zur Arbeitszeit für Deutschland bedeutet

Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (CDU)

„Ich glaube, war wir brauchen, sind elektronische Systeme, die den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern ein Stück weit die Arbeit abnehmen.“

Zum Video

Hubertus Heil, Arbeitsminister (SPD)

Hubertus Heil

„Zeiterfassung sorgt für sozialen Schutz!”

„Und wie soll das gehen?“

Die Reaktionen der verschiedenen Interessengruppen waren wenig überraschend und erwartbar. Was uns dagegen enttäuscht hat, waren Aussagen, in denen die Umsetzbarkeit des Urteils in Frage gestellt wurde, und die Unkenntnis über zeitgemäße technische Lösungen. Der wiederholte Verweis auf die klassische Stechuhr, unterstützt durch Fotos historischer Zeiterfassungsapparate, hat uns irritiert.

Die orts- und zeitunabhängige Erfassung von Arbeitszeiten ist spätestens seit der Erfindung von internetfähigen Mobiltelefonen Stand der Technik. virtic bietet ihre webbasierte mobile Zeiterfassung seit 2004 an, damals noch mit Nokia- und Siemens-Handys. Ein Streifzug durch 15 Jahre webbasierter Zeiterfassung mit virtic zeigt, dass alles, was an Anforderungen an moderne Zeiterfassungssysteme gefordert wird, seit Jahren angeboten und von Zehntausenden von Mitarbeitern unterschiedlichster Unternehmen ganz selbstverständlich genutzt wird.

Das Urteil und erste Reaktionen

Presseschau

Die ersten Reaktionen in den Medien waren von geringer Sachkenntnis geprägt. Sehen Sie Interviews aus ARD und ZDF.

Kommentare

Kommentare

Juristen, Unternehmer und Satiriker haben das Urteil fachkundig und ironisch kommentiert. Sehen Sie Videos von Phoenix, BR, ARD und anderen.

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Checkliste

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