Was ist die Baulohnabrechnung?

Die Baulohnabrechnung ist die Lohnabrechnung für gewerbliche Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe. Sie sieht auf den ersten Blick aus wie eine normale Lohnabrechnung — ist aber deutlich komplexer, weil der Bau eigene Tarifverträge, eine eigene Sozialkasse und besondere Regelungen für Schlechtwetter und wechselnde Einsatzorte hat.

Wer eine Baulohnabrechnung erstellt, muss gleichzeitig mindestens fünf Regelwerke im Kopf haben:

  1. BRTV — Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (Arbeitszeit, Lohngruppen, Urlaubsregelungen)
  2. TV Entgelt — Tarifvertrag zur Regelung der Löhne (aktuelle Mindestlöhne und Lohntabellen)
  3. VTV — Verfahrenstarifvertrag SOKA-BAU (Sozialkassenbeiträge und Meldeverfahren)
  4. AEntG — Arbeitnehmer-Entsendegesetz (gilt auch für ausländische Subunternehmer)
  5. SGB III — für Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterperiode

Das macht die Baulohnabrechnung zur anspruchsvollsten Abrechnungsform im deutschen Arbeitsrecht.

SOKA-BAU: die besondere Sozialkasse des Baus

Das Herzstück der Baulohnabrechnung ist die SOKA-BAU — die Sozialkasse der Bauwirtschaft. Sie funktioniert anders als normale Sozialabgaben.

Wer ist SOKA-BAU-pflichtig? Alle Betriebe, bei denen mehr als 50 Prozent der gesamten Betriebsarbeitszeit auf baugewerbliche Tätigkeiten entfallen. Im Zweifel prüft SOKA-BAU selbst, ob ein Betrieb beitragspflichtig ist — und kann rückwirkend Beiträge nachfordern.

Wie hoch sind die Beiträge? Der SOKA-BAU-Gesamtbeitrag beträgt 2026 rund 19,8 Prozent des Bruttolohns (West). Er setzt sich zusammen aus ULAK-Beiträgen (Urlaub und Berufsbildung) und ZVK-Beiträgen (Zusatzversorgung).

Was läuft über SOKA-BAU?

  • Urlaubsverfahren: Betrieb zahlt Beiträge und bekommt Urlaubsentgelt erstattet
  • Berufsbildung: Erstattung von Ausbildungskosten
  • Zusatzversorgung (ZVK): betriebliche Altersvorsorge für gewerbliche Mitarbeiter

Meldepflicht: Die monatliche SOKA-Meldung muss bis zum 15. des Folgemonats erfolgen. Sie enthält Bruttolohn, geleistete Stunden und Urlaubsdaten für jeden gewerblichen Mitarbeiter.

Stundenlohn statt Monatsgehalt

Im Bau ist Stundenlohn die Regel — nicht Monatsgehalt. Das bedeutet: Jede Arbeitsstunde muss einzeln erfasst und dokumentiert werden. Die Baustellenzeiterfassung ist damit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern die direkte Grundlage jeder Lohnzeile.

Die Lohngruppen im Bau sind im TV Entgelt festgelegt — je nach Qualifikation, Gewerk und Region unterschiedlich. Ein Facharbeiter im Mauern bekommt einen anderen Grundlohn als ein Gerüstbauer oder ein Zimmerer.

Zusätzlich zum Grundlohn gibt es tarifliche Zulagen:

  • Auslösungszulage (bei Arbeit außerhalb der Wohnung)
  • Montagezulage (bei Montageeinsätzen)
  • Erschwerniszulage (bei besonderen Arbeitsbedingungen)
  • Bauzulage (regelmäßiger Zusatz nach BRTV)

Die Schlechtwetterzeit: Saison-KUG und Wintergeld

Von Dezember bis März gilt im Bauhauptgewerbe die Schlechtwetterzeit. Die genauen Regelungen finden sich im SGB III und den Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. Wenn witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann, springt Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ein — finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit.

Wie funktioniert das? Kann ein Bautrupp wegen Frost, Schnee oder Dauerregen nicht arbeiten, wird die fehlende Arbeitszeit über Saison-KUG abgedeckt. Der Mitarbeiter bekommt in der Regel 60–67 Prozent seines Nettolohns. Der Arbeitgeber zahlt nichts für diese Zeit — die Bundesagentur übernimmt.

Voraussetzung: Das Arbeitszeitkonto muss zuerst auf null gezogen werden. Erst wenn das Konto leer ist, greift Saison-KUG.

Mehraufwands-Wintergeld (MWG): Mitarbeitende, die in der Schlechtwetterzeit arbeiten, erhalten pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde das Mehraufwands-Wintergeld — ein steuerfreier Zuschlag.

Zuschuss-Wintergeld (ZWG): Zusätzliche Leistung für Stunden, die aus dem Arbeitszeitkonto entnommen werden.

Warum ist die Zeiterfassung so wichtig? Für die Auszahlung von Saison-KUG, MWG und ZWG muss exakt dokumentiert sein, wann und wie lange wegen Schlechtwetters nicht gearbeitet wurde. Fehlerhafte oder fehlende Aufzeichnungen können dazu führen, dass die Bundesagentur für Arbeit Leistungen zurückfordert.

Wechselnde Baustellen: steuerliche Besonderheiten

Bauarbeiter haben in der Regel keine feste erste Tätigkeitsstätte — jede Baustelle ist ein auswärtiger Einsatzort. Das hat steuerliche Konsequenzen:

Fahrtkosten: Fahrten von zu Hause zur Baustelle können unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstreise abgerechnet werden — mit 0,30 Euro je Kilometer statt nur als Pendlerpauschale.

Verpflegungsmehraufwand: Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und Betriebsstätte können 14 Euro pro Tag steuerfrei erstattet werden. Gilt die Dreimonatsfrist? Ja — nach mehr als drei Monaten auf derselben Baustelle entfällt der steuerfreie Verpflegungsmehraufwand.

Auslösung: Übernachtet ein Mitarbeiter bei einem auswärtigen Einsatz, hat er nach BRTV Anspruch auf Auslösung — eine tariflich geregelte Übernachtungs- und Verpflegungspauschale.

Diese Sonderfälle sind laut Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen in der Baulohnabrechnung.

Baulohnabrechnung und Zeiterfassung

Die Baulohnabrechnung steht und fällt mit der Qualität der Zeiterfassung. Jede Lohnzeile basiert auf erfassten Stunden:

Stundenlohn braucht Stundennachweis. Ohne tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Pausen gibt es keine Grundlage für die Abrechnung — und keinen Nachweis gegenüber SOKA-BAU oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

SOKA-BAU-Meldung basiert auf Stundendaten. Die monatliche Meldung enthält für jeden Mitarbeiter die geleisteten Arbeitsstunden. Wer diese nicht sauber erfasst, meldet falsch — und riskiert Nachforderungen.

Saison-KUG erfordert lückenlose Ausfallerfassung. Für jeden Ausfall-Tag muss dokumentiert sein: Warum konnte nicht gearbeitet werden? Wie lange? Wurden Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entnommen? Das Zeiterfassungssystem muss diese Unterscheidungen abbilden können.

§ 17 MiLoG gilt. Im Baugewerbe müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.

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Häufige Fragen zur Baulohnabrechnung

  • Der Baulohn basiert auf Stundenlohn statt Monatsgehalt, berücksichtigt bauspezifische Zulagen (Bauzulage, Auslösung, Wintergeld), SOKA-BAU-Beiträge und Sonderfälle wie Schlechtwetterunterbrechungen — was ihn deutlich komplexer macht als eine normale Lohnabrechnung.
  • Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, bei denen mehr als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit auf baugewerbliche Tätigkeiten entfallen. SOKA-BAU prüft im Zweifel selbst und kann rückwirkend Beiträge nachfordern.
  • Eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) greift, wenn wegen Frost, Schnee oder Regen nicht gearbeitet werden kann. Der Mitarbeiter bekommt 60–67 % seines Nettolohns, der Arbeitgeber zahlt nichts.
  • Weil Stundenlohn, SOKA-BAU-Meldungen, Saison-KUG-Abrechnung und Verpflegungsmehraufwand alle auf exakten täglichen Arbeitszeitdaten basieren. Fehlerhafte oder fehlende Aufzeichnungen können zu teuren Nachforderungen führen.
  • Nach mehr als drei Monaten ununterbrochener Tätigkeit auf derselben Baustelle gilt der Mitarbeiter steuerlich als dort tätig — steuerfreier Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten als Dienstreise entfallen dann.
  • Mitarbeitende ohne feste erste Tätigkeitsstätte können Fahrten zur Baustelle unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstreise abrechnen — mit 0,30 Euro/km statt nur als Pendlerpauschale. Das kann erhebliche steuerliche Unterschiede machen.
  • Eine tariflich geregelte Pauschale nach BRTV, auf die Bauarbeiter bei auswärtigen Übernachtungseinsätzen Anspruch haben — für Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
  • Spezialisierte Baulohn-Software wie DATEV mit Baulohn-Modul, edlohn, SBS Lohn plus oder Sage. Die Software muss SOKA-BAU-Meldungen, Saison-KUG, Wintergeld und das Jahresarbeitszeitkonto abbilden können.
  • Grundsätzlich kann sie intern gemacht werden — mit der richtigen Software und Kenntnissen der Bautarifverträge. Wegen der Komplexität geben viele Baubetriebe die Abrechnung an Steuerberater mit Baulohn-Spezialisierung ab.