Hinweis zur Qualitätssicherung
Prüfpflichten des Auftraggebers

 

Nachdem unser Kundendienst von einer weisungsbefugten Person des Auftraggebers eine Weisung zur Konfigurationsänderung erhalten hat, setzt der Kundendienst diese Weisung fachgerecht um. Dabei prüft der Kundendienst die Weisung zunächst auf Plausibilität. Bei Unplausibilitäten informiert der Kundendienst den Auftraggeber und unterbricht die Arbeit an der Konfigurationsänderung bis zur erfolgreichen Klärung des Sachverhalts.

 

Nachdem die Konfigurationsänderung vom Kundendienst umgesetzt wurde, erfolgt eine interne Prüfung. Dennoch ist es erforderlich, dass auch der Auftraggeber seinerseits eine angemessene Plausibilitätsprüfung der Konfigurationsänderung vornimmt.

 

Prüfen Sie deshalb die Konfigurationsänderung und insbesondere die Ergebnisse kommender Tages- oder Monatsabschlüsse auf Plausibilität und informieren Sie uns bei Auffälligkeiten.