Grundsätzlich können Kostenstellen und Kostenträger in Buchungssätzen, die an Lohn- & Gehaltsabrechnungs-Systeme abgegeben werden, bebucht werden. Ggf. werden dabei Lohnnebenkosten wie z.B. Verpflegungsmehraufwände auf die beteiligten Kostenträger aufgeteilt. Wenn allerdings für Gehaltsempfänger die mit dem Gehalt abgegoltene Arbeitszeit nicht an die L&G-Anwendung abgegeben wird, ist die Weitergabe von KSt-/KTr-relevanten Buchungen vom Lohnprogramm an die Kostenrechnung nicht möglich, weil bezogen auf die Kostenrechnung unvollständig.
Wenn Ihr L&G-Programm statistische Lohnarten unterstützt, die vergütungsneutral die Gehaltsabrechnung nicht beeinflussen, bebucht aber an die Kostenrechnung durchgereicht werden können, können unsere L&G-Schnittstellen entsprechende Buchungen erzeugen.… Weiterlesen