Mehraufwands-Wintergeld

22. Dezember 2015

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Baugewerbe, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind, und deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann, wird in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar ein Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro für jede geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde gezahlt.

Die Ermittlung und Buchung von Mehraufwands-Wintergeld kann in der virtic Zeitwirtschaft feinkörnig definiert und damit vollständig automatisiert werden. Es werden detaillierte Nachweise der Arbeitszeiten mit Wintergeldberechnung erzeugt, und bis zum Monatslimit (90 bzw. 180 Arbeitsstunden) wahlweise Mengen oder Beträge für die Lohn- und Gehaltsabrechnung verbucht, die über Schnittstellen an alle gängigen L&G-Applikationen übertragen werden können.

Auch Saison-KUG (Schlechtwettergeld) wird vollautomatisch berechnet, für die Arbeitsagentur protokolliert, und an das Baulohn-Programm weitergereicht.

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