Verrechnungssatz: Berechnung, Bestandteile und Branchenübersicht

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Verrechnungssatz?

Der Verrechnungssatz — auch Stundenverrechnungssatz (SVS) oder Stundensatz — ist der Preis pro Arbeitsstunde, den ein Unternehmen seinen Kunden berechnet. Er ist nicht gleichzusetzen mit dem Stundenlohn des Mitarbeiters: Im Verrechnungssatz sind alle Kosten des Betriebs enthalten — Löhne, Sozialabgaben, Miete, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug — plus ein Gewinnzuschlag.

Der Verrechnungssatz ist das Herzstück jeder unternehmerischen Kalkulation: Zu niedrig angesetzt, deckt er keine Kosten. Zu hoch angesetzt, verliert man Aufträge. Die Handwerkskammern bieten kostenlose Beratung zur Verrechnungssatzkalkulation an — ein Überblick findet sich beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Das Konzept gilt branchenübergreifend — von der Unternehmensberatung über den Pflegedienst bis zum Handwerksbetrieb. Im Handwerk und Bau ist der Stundenverrechnungssatz besonders relevant, weil Leistungen häufig nach Zeit abgerechnet werden und die Kalkulation direkt über Rentabilität oder Verlust entscheidet.

Bestandteile des Verrechnungssatzes

Der Verrechnungssatz setzt sich aus mehreren Kostenblöcken zusammen:

1. Lohnkosten Der Bruttolohn des Mitarbeiters — Grundlage für alle weiteren Berechnungen.

2. Lohnnebenkosten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, U1/U2/U3-Umlagen — ca. 20–22 % des Bruttolohns.

3. Lohnzusatzkosten (tarifliche Sozialaufwendungen) Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Feiertagslohn, Ausfallzeiten durch Schlechtwetter, SOKA-BAU-Beiträge im Baugewerbe. Im Bauhauptgewerbe können diese einen erheblichen Anteil ausmachen.

4. Gemeinkosten Alle Betriebskosten, die nicht direkt einem Auftrag zugerechnet werden: Miete, Fahrzeugkosten, Versicherungen, Werkzeug, Bürobedarf, Werbung, Unternehmerlohn, Weiterbildung.

5. Gewinnzuschlag Typischerweise 5–15 % — für Rücklagen, Investitionen und unternehmerisches Risiko.

6. Umsatzsteuer Der berechnete Netto-Verrechnungssatz wird mit 19 % MwSt ausgewiesen. Der Verrechnungssatz gegenüber dem Kunden ist immer der Bruttobetrag.

Die Formel

Verrechnungssatz (netto) = 
  (Lohnkosten + Lohnnebenkosten + Lohnzusatzkosten + Gemeinkosten + Gewinn)
  ÷ produktive Arbeitsstunden pro Jahr

Das Ergebnis ist der Netto-Stundensatz. Zuzüglich 19 % MwSt ergibt sich der Kundenpreis.

Die entscheidende Größe: Produktive Arbeitsstunden

Der häufigste Fehler bei der Verrechnungssatzkalkulation ist die Verwendung von Bruttoarbeitsstunden statt produktiven Stunden.

Produktive Stunden = Gesamtstunden − Ausfallzeiten

Ausfallzeiten, die nicht abrechenbar sind:

  • Urlaub (gesetzlich + tariflich)
  • Krankheitstage
  • Feiertage
  • Schlechtwetterausfall (Bau)
  • Schulungen, Betriebsversammlungen
  • Rüst- und Wegezeiten (sofern nicht abrechenbar)
  • Leerlauf durch fehlende Aufträge

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat vertraglich 220 Arbeitstage à 8 Stunden = 1.760 Stunden. Nach Abzug von Urlaub (25 Tage), Krankheit (10 Tage), Feiertagen (12 Tage) und sonstigen Ausfällen bleiben ca. 1.380–1.480 produktive Stunden. Wer mit 1.760 Stunden kalkuliert, kalkuliert zu billig.

Typische Verrechnungssätze 2026 nach Gewerk

Die Handwerkskammern empfehlen regelmäßig eine individuelle Kalkulation — Marktpreise können als Orientierung dienen, aber nicht als Ersatz:

GewerkTypischer SVS (netto)
Elektriker65–90 € / Stunde
Sanitär / Heizung / Klima70–95 € / Stunde
Dachdecker55–80 € / Stunde
Maler / Lackierer50–70 € / Stunde
Maurer / Zimmerer55–75 € / Stunde
Schlosser / Metallbauer60–85 € / Stunde

Diese Werte variieren je nach Region, Betriebsgröße und Kostensituation erheblich.

Verrechnungssatz und Zeiterfassung

Ohne korrekte Zeiterfassung ist keine verlässliche Verrechnungssatzkalkulation möglich — und keine Kontrolle, ob der kalkulierte Satz tatsächlich erreicht wird.

Produktivstunden ermitteln. Die Grundlage jeder Kalkulation ist das Wissen darüber, wie viele Stunden tatsächlich produktiv geleistet werden. Nur mit Arbeitszeitnachweis lässt sich der Anteil unproduktiver Zeiten messen.

Soll-Ist-Vergleich pro Auftrag. Wurde der Auftrag in der kalkulierten Zeit erledigt? Oder wurden mehr Stunden aufgewendet als geplant? Nur wer Zeiten pro Projekt oder Baustelle erfasst, kann nach Abschluss auswerten, ob der Verrechnungssatz gepasst hat.

Nachkalkulation. Der Vergleich von kalkulierten und tatsächlich geleisteten Stunden — die Nachkalkulation — ist das wichtigste betriebswirtschaftliche Kontrollinstrument im Handwerk. Sie funktioniert nur mit vollständiger Baustellenzeiterfassung.

virtic – Ihre Zeiterfassung, mobil und rechtssicher

Häufige Fragen zum Verrechnungssatz

  • Der Preis pro Arbeitsstunde, den ein Unternehmen seinen Kunden berechnet. Er deckt alle Kosten (Löhne, Nebenkosten, Gemeinkosten) und enthält einen Gewinnzuschlag — zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Der Stundenlohn ist, was der Mitarbeiter verdient. Der Verrechnungssatz ist, was der Betrieb dem Kunden berechnet — und liegt deutlich höher, weil er alle Betriebskosten und den Gewinn enthält.
  • Alle Jahreskosten (Löhne + Nebenkosten + Gemeinkosten + Gewinn) werden durch die produktiven Arbeitsstunden geteilt. Das Ergebnis ist der Netto-Stundensatz — zuzüglich 19 % MwSt der Kundenpreis.
  • Die tatsächlich abrechenbaren Stunden nach Abzug von Urlaub, Krankheit, Feiertagen, Schulungen und Leerlauf. Sie sind immer deutlich geringer als die Vertragsstunden.
  • Das hängt von der individuellen Kostenstruktur ab. Typische Sätze im Handwerk liegen 2026 bei 55–95 Euro netto je Stunde. Eine individuelle Kalkulation ist Pflicht — Branchendurchschnittswerte sind nur Orientierung.
  • Weil produktive Stunden die entscheidende Kalkulationsgröße sind. Wer nicht weiß, wie viele Stunden tatsächlich verrechenbar sind, kalkuliert falsch — meist zu billig.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet. Alle rechtlichen Angaben sind anhand der jeweiligen Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen belegt; die Quellen sind im Text genannt. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bereit für digitale Zeiterfassung?
Testen Sie virtic jetzt unverbindlich.

Ganz unverbindlich, keine Kündigung erforderlich