Das Urteil des EuGH wurde vielfach kommentiert. Lernen Sie aus den kompetenten Kommentierungen und schmunzeln Sie über andere Beiträge:
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von RA/FAArbR Dr. Steffen Nguyen-Quang / Rechtsreferendar Sven Lombard, Simmons & Simmons, Düsseldorf
...In den Medien wird lautstark der Untergang der Vertrauensarbeitszeit beklagt. Dabei wird durch die Vertrauensarbeitszeit lediglich die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer übertragen. Der Arbeitgeber bleibt weiterhin in der Pflicht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen...
Das Ende der Vertrauensarbeitszeit ist somit nicht zu befürchten. Allerdings können Arbeitgeber nicht mehr frei nach dem Motto „was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ die Augen verschließen. Dies gilt übrigens auch für die zuständigen Behörden. Das Augenmerk sollte sich daher weniger auf die Pflicht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit richten, sondern auf den gesetzlichen Rahmen des Arbeitszeitgesetzes. Vor diesem Hintergrund spielt das Urteil auch denjenigen in die Karten, die mehr Flexibilität fordern. Denn nach der Entscheidung müssen sich auch der Gesetzgeber und die zuständigen Behörden fragen, ob sie den Arbeitsvertragsparteien nicht mehr Selbstbestimmung zukommen lassen...
Nicht erst durch die Entscheidung des EuGH ist es deshalb rechtswidrig, wenn ein Arbeitnehmer um 23 Uhr zu Hause noch eine E-Mail beantwortet und am nächsten Morgen um 8 Uhr seine Arbeit im Büro fortsetzt. Der europäische Gesetzgeber hat es versäumt, Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung zu schaffen, die an die heutigen Bedürfnisse einer modernen Arbeitswelt angepasst sind. Zum vollständigen Text...
von Prof. Dr. Michael Fuhlrott
...Der Arbeitnehmer sei der strukturell unterlegene Part im Arbeitsverhältnisses. ... Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werde, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung, noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Für den Arbeitnehmer sei es damit zudem praktisch unmöglich, seine Rechte durchzusetzen...
Die Auswirkungen für das deutsche Arbeitsrecht dürften erheblich sein. Vorschriften zur Erfassung oder Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gibt es im deutschen Arbeitsrecht bislang grundsätzlich nicht...
Vertrauensarbeitszeit und nicht im Einzelnen erfasste Überstunden wird es in der bisherigen Form dann nicht mehr geben können. Damit wird es für Arbeitnehmer einfacher, Überstunden geltend zu machen...
Auch in Betriebsvereinbarungen geregelte Zeiterfassungssysteme werden durch den Arbeitgeber angepasst werden müssen: Diese zeichnen regelmäßig nur die Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne auf. Die Aussagen des EuGH gelten hingegen für die Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne. Beide Begriffe können aufgrund der unterschiedlichen Regelungszwecke voneinander abweichen: Während eine Fahrt mit der Bahn für den Arbeitnehmer keine Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne ist, kann die Zeit in der Bahn durchaus Vergütungsansprüche auslösen... Zum vollständigen Text auf Legal Tribune Online...
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Die ersten Reaktionen in den Medien waren von geringer Sachkenntnis geprägt. Sehen Sie Interviews aus ARD und ZDF.
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