• 0 Comment

Wie berechnet virtic die Wegezeitentschädigung?

Gemäß §7, Absatz 4 der Rahmenverträge steht den Mitarbeitern ab 2023 die Wegezeitentschädigung zu, wenn

  1. sie auf einer Arbeitsstelle tätig sind, von der sie nicht täglich heimfahren,
  2. diese Arbeitsstelle mindestens 75 km vom Betrieb entfernt ist und
  3. der normale Zeitaufwand für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle mehr als 75 Minuten beträgt.

Wöchentlich stehen den Mitarbeiter maximal zwei Wegezeitentschädigungen zu, sofern das Unternehmen nicht weitere Heimfahrten anordnet.

Wegezeit-Entschädigung bei nicht täglicher Heimfahrt, je Fahrt
Entfernung ab 2023
75 bis 200 km   9 EUR
201 bis 300 km 18 EUR
301 bis 400 km 27 EUR
mehr als 400 km 39 EUR

Die Wegezeitentschädigung hängt also von der Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle ab. In vielen Systemen muss diese Entfernung in den Stammdaten jeder Baustelle hinterlegt werden. Bei virtic ist das nicht erforderlich, weil die Entfernung automatisch aus der Baustellenadresse, der manuellen Adresseingabe der Mitarbeiter oder den GPS-Standortdaten des Smartphones ermittelt wird. So muss nicht für jede Kombination aus Niederlassung / Baustelle die betreffende Entfernung hinterlegt werden, sondern sie wird automatisch ermittelt.

Ihre Mitarbeiter erfassen über ihre Smartphone-Apps die Arbeits- und Fahrzeiten. Mit einem Klick vermerken sie den Fahrtbeginn, das Fahrtende, den Arbeitsbeginn auf einer Baustelle etc. Damit verfügt das virtic-System über alle Informationen, die es benötigt, um die Ansprüche der Mitarbeiter zu berechnen:

Abwesenheitsdauern und Reisezeiten ergeben sich aus den Zeitstempeln der Mitarbeiter.

Reiseentfernungen ergeben sich aus

  • den Wohnorten Ihrer Mitarbeiter,
  • den Adressen von Firma, Niederlassung, Bauhof etc.
  • den Adressen der Baustellen und sonstigen Arbeitsorte,
  • den Adressen der Unterkünfte.

Die Adressen werden

  • von Ihren Personalsachbearbeitern, Arbeitsvorbereitern oder Projektverantwortlichen im virtic-System hinterlegt,
  • vom Mitarbeiter manuell in der Smartphone-App eingetippt oder
  • optional über die GPS-Funktion des Smartphones erfasst.

Die gefahrenen Entfernungen je Anfahrt zur Baustelle und Rückfahrt von der Baustelle werden über die Routenberechnung von Google Maps anhand der hinterlegten und erfassten Adressen automatisiert ermittelt.

Im tariflichen Regelwerk gibt es eine Bedingung, die nicht automatisierbar ist: Falls eine Heimfahrt angeordnet war, stehen dem Mitarbeiter mehr als zwei Fahrten je Woche zu. Dafür muss der Mitarbeiter bei der Zeiterfassung auf „angeordnete Heimfahrt“ klicken.

Safa Aydin

Safa ist Werkstudent im Marketing und Web-Development. Er optimiert digitalen Content, gestaltet benutzerfreundliche Websites und bringt die neuesten digitalen Trends auf den Punkt.