virtic
Zeiterfassungsmethoden
Webbasierte Zeiterfassung, digitale Zeiterfassung, elektronische Zeiterfassung
mobile Zeiterfassung und stationäre Zeiterfassung
Alleinstellungsmerkmal: Dialogbasierte Zeiterfassung
Die Zeiterfassung wird durch einen Dialog gesteuert. Dieser Dialog wird individuell konfiguriert. Er stellt sicher, dass nur plausible Daten erfasst werden und keine Doppelerfassung möglich sind. Die Mitarbeiter kommen sofort – nahezu ohne Einweisung – zurecht, weil ihre betrieblichen Abläufe in dem Dialog abgebildet werden. Fehleingaben sind nahezu ausgeschlossen.
Buchung auf Referenzen
Die Zeiten können auf beliebige Referenzen gebucht werden, z.B. Baustellen, Kunden, Projekte, Aufträge, Serviceaufträge, Kostenstellen, Kostenträger.
Baustellen, Kunden, Projekte, Aufträge, Serviceaufträge können Kostenstellen oder Kostenträgern zugewiesen werden.
Prüf- und Korrekturprozesse
GPS-basierte Validierung
Die Adresse des Arbeitsorts wird mit dem Standort des Smartphones im Moment der Buchung verglichen.
Vollständigkeitskontrolle
Automatische Prüfung darauf, dass an jedem Tag mit Sollzeit eine Arbeitszeit oder eine Fehlzeit hinterlegt ist.
4-Augen-Prinzip
Vorgesetzte und andere berechtigte Personen (Bauleiter, Projektleiter, Teamleiter) prüfen die Zeitstempel und geben sie frei (oder kommentieren sie). Personalsachbearbeiter, Lohnbuchhalter oder andere berechtigte Personen nehmen ggf. Korrekturen vor.
Auditing
Alle Änderungen an der Zeitstempeln werden manipulationssicher aufgezeichnet.
Abwesenheitszeiten
Urlaubsantrag und -genehmigung
- Urlaubsantrag über die Smartphone-App
- Genehmigungs-Workflow mit Genehmiger und Co-Genehmiger
- Übernahme der Urlaubszeiten in die Lohnsoftware
Fehlzeiten
Unterscheidbare Fehlgründe
virtic kann alle Fehlgründe unterscheiden, die auch in Ihrer Lohnsoftware unterschieden werden, z.B.
- Arbeitsunfall
- Aussteuerung Bezug ALG
- Aussteuerung durch Krankenkasse
- Beschäftigungsverbot
- Betreuung Kind IfSG
- Bildungsurlaub
- Dienstbefreiung
- Dienstbefreiung unbez.
- Elternzeit
- Fehlzeit unentschuldigt
- Freizeitausgleich dynamisch
- Freizeitausgleich ZK
- Gleitzeitkonto-Abbau
- Kind krank
- Kind Krank unbezahlt
- Krankheit
- Krank (ohne AU)
- Krank (mit AU)
- Kur gemäß Antrag
- MOB-Übung
- Mutterschutz
- Pflegezeit
- Quarantäne
- Ruhetag
- Sonderurlaub
- Unbezahlter Urlaub
- untertägig abwesend ohne AU
- Tarifurlaub
- Urlaub
- Wegeunfall
Import aus HR-Systemen
Urlaubs- und Abwesenheitszeiten können aus HR-Systemen übernommen werden.
Übertragung an die Lohnsoftware
Fehlzeiten werden an die Lohnsoftware übermittelt
Planung und Disposition, Personaleinsatzplanung
In einem Kalender (Online-Disposition) werden Mitarbeitern einzelne Aufträge, Serviceaufträge, Termine oder Projekte zugewiesen.
Terminkalender
Mitarbeiter finden ihre disponierten Termine in ihrem Terminkalender in der App.
Alleinstellungsmerkmal: Automatische Berechnung von Zulagen
virtic berechnet Zulagen auf Basis der Zeitstempel z.B. Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Schmutzzulage, Montagezulage, Auslösung, Leistungszulage, Funktionszulage, Stammarbeiterzulage.
Alleinstellungsmerkmal: Automatische Berechnung von Zuschlägen
virtic berechnet Zulagen auf Basis der Zeitstempel z.B. Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag, Samstagszuschlag, Mehrarbeits- und Überstundenzuschlag. Manuelle Zusatzangaben sind in der Regel nicht erforderlich.
Alleinstellungsmerkmal: Automatische Abrechnung
virtic ist das einzige Zeitwirtschaftssoftware, die in der Lage ist, die Zeitstempel der Mitarbeiter automatisch zu Buchungssätzen für die Lohnsoftware aufzubereiten, ohne dass die Mitarbeiter manuelle Zusatzangaben machen müssen. Das spart erheblichen manuellen Aufwand in der Verwaltung und entlastet die Mitarbeiter im Außendienst.
Tarifverträge
Bei der Berechnung von Vergütung und Ansprüchen kommen die beim Kunden geltenden Tarifverträge zur Anwendung, z.B.
- Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
- Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere im Baugewerbe (RTV)
- Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
- Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)
- Lohntarifvertrag für das Baugewerbe (TV Lohn)
- Tarifvertrag über die Mindestlöhne im Baugewerbe
- Manteltarifvertrag für das Elektrohandwerk
- Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken
- Entgelttarifvertrag für die Elektrohandwerke
- Bundesmontagetarifvertrag (BMTV)
- Manteltarifvertrag für das Metall- und Elektrogewerbe
- Tarifvertrag über die gewerblichen Arbeitnehmer in der Montage im Geltungsbereich der IG Metall
- Manteltarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk
- Tarifvertrag über Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk
- Lohntarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk
- Manteltarifvertrag für das Tischlerhandwerk
- Entgelttarifvertrag für das Tischlerhandwerk
- Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk
- Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk
- Tarifvertrag über die gewerblichen Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk
- Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Beschäftigungssicherung im Dachdeckerhandwerk
- Lohntarifvertrag für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
- Bundesrahmentarifvertrag für das Stuckateurhandwerk (BRTV)
- Lohntarifvertrag für das Stuckateurhandwerk
- Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland
- Lohntarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland
- Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Bildung und Qualifizierung
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung
- Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung
- Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns im Gebäudereiniger-Handwerk
- Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk
- Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen
- Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen
- Manteltarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen
- Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen
Maßgeblich sind immer die beim Kunden tatsächlich gelebten Regelungen.
Betriebsvereinbarungen
Bei der Berechnung von Vergütung und Ansprüchen kommen die beim Kunden geltenden Betriebsvereinbarungen zur Anwendung.
Alleinstellungsmerkmal: Automatische Berechnung von Ansprüchen aus Auswärtstätigkeiten und Reisen (Reisekostenabrechnung)
Gesetzliche Regelungen (z.B. Lohnsteuerrichtlinien
Ansprüche der Mitarbeiter, z.B. aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, werden gemäß Lohnsteuerrecht in steuerpflichtige, steuerfreie und ggf. pauschal zu versteuernde Anteile aufgeteilt und so an die Lohnsoftware übermittelt.
Ansprüche
Die virtic Reisekostenabrechnung berücksichtigt bei der automatischen Aufbereitung von Zeitstempeln u.a. diese, teilweise branchenspezifischen, Regelungen (maßgeblich sind immer die beim Kunden tatsächlich gelebten Regelungen) zu:
- Abwesenheitspauschale
- An- und Abfahrtsvergütung
- Auslagenersatz
- Auslandsreisekostenpauschale
- Auslandsübernachtungspauschale
- Auslandsverpflegungspauschale
- Auslösung
- Auswärtstätigkeitspauschale
- Baustellenverpflegungspauschale
- Bereitschaftseinsatzvergütung
- Doppelte Haushaltsführung
- Einsatzortwechselpauschale
- Einsatzpauschale
- Einsatzverpflegung
- Einsatzwechseltätigkeitspauschale
- Einsatzwechseltätigkeitszulage
- Fahrgeld
- Fahrtgemeinschaftszuschuss
- Fahrtkostenerstattung
- Fahrtkostenpauschale
- Familienheimfahrten-Erstattung
- Frühstückspauschale
- Hotelkostenerstattung
- Kilometergeld
- Kilometerpauschale
- Serviceeinsatzspesen
- Messespesen
- Mehraufwandsentschädigung
- Mehraufwandszulage
- Mietwagenkostenerstattung
- Mitnahmeentschädigung für Kollegen
- Montagegeld
- Montagetagegeld
- Montageunterkunftszuschuss
- Montagezulage
- Nachtarbeitseinsatzzulage
- Nächtigungsgeld
- Nächtigungspauschale
- Parkgebührenerstattung
- Pauschale für Eigenverpflegung ohne Beleg
- Pauschale für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten (Sachbezugsanrechnungsausgleich)
- Pkw-Kilometerpauschale
- Reiseauslagenersatz
- Reisetagegeld
- Reisezeitvergütung
- Sammelpunktfahrgeld
- Spesen
- Spesenpauschale
- Tagegeld
- Tagesspesen
- Trennungsgeld
- Trennungsentschädigung
- Übernachtungskostenersatz
- Übernachtungsnebenkostenpauschale
- Übernachtungspauschale
- Verpflegungsmehraufwand
- Verpflegungspauschale
- Verpflegungspauschbetrag
- Vor-Ort-Pauschale
- Wartezeitvergütung
- Wegegeld
- Wegekostenerstattung
- Wegezeitenpauschale
- Wegezeitentschädigung
- Wegezeitvergütung
Integration
Export für Lohnprogramme
Die virtic Zeitwirtschaft hat Schnittstellen für den Export von Buchungssätzen für folgende Lohnsoftware:
Export für Branchen- oder ERP-Software
Die virtic Zeitwirtschaft hat Schnittstellen für den Export von Buchungssätzen für folgende Branchen- oder ERP-Software:
- KWP
- MOSaik
- Labelwin
- Streit
- Taifun
- und weitere
Setup
Dauer
Die Implementierungsdauer hängt maßgeblich von der Zuarbeit des Kunden ab. Erfahrungswerte (ohne Zusage):
- Einfaches Regelwerk ohne Schnittstellen: wenige Tage
- Gewöhnliches Regelwerk mit Schnittstelle zu Datev: 1 bis 2 Monate
- Mittel-komplexes Regelwerk mit Schnittstellen und Testphase: 2 bis 3 Monate
- Hoch-komplexes Regelwerk mit Schnittstellen und Testphase: 3 bis 5 Monate