Doppelbesteuerungsabkommen – Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regel

Zusätzlich zur automatisierten Ermittlung des täglichen Aufenthaltslandes aus der Zeiterfassung, sowie der Auslöse-/Reisekostenabrechnung, in der auch arbeitsfreie Abwesenheitstage berücksichtigt sind, können auch nicht-entgeltrelevante Aufenthalte im Ausland erfasst werden.

Die Informationen aus beiden Quellen gehen in eine Statistik ein, aus der jederzeit erkannt werden kann, ob für einen Mitarbeiter in einem Kalender-/Steuerjahr (oder 12-Monatszeitraum) ein Tätigkeitsstaat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, ein Besteuerungsrecht erhält.

Als Hilfestellung zur Aufteilung des Arbeitslohns werden die Aufenthaltsländer tagesgenau inkl. Lohn- und Arbeitsstunden, Feiertage, Urlaube und andere Fehlzeiten, sowie falls angefallen Kurzarbeit und/oder Saison-KUG (Schlechtwetter), zur Verfügung gestellt, so dass mit diesen Daten sowohl auf vereinbarte als auch auf tatsächliche Arbeitstage abgestellt werden kann.

Diese Statistik kann übrigens auch anderen Zwecken, wie z.B. Erstattungsanträge für die Winterbeschäftigungs-Umlage bei Auslandseinsatz usw., dienen.

Neben belastbaren und fast ausschließlich automatisch ermittelten Informationen durch das Zusammenführen aller relevanten Datenquellen in der Zeitwirtschaft kann die Personalabrechnung auch die Kontierung im Export der Zeitwirtschaftsdaten an die L&G-Applikation steuern. Mitarbeiterbezogen können ab den relevanten Stichtagen Umsetztabellen für Lohnarten etc. aktiviert werden. Dabei kann auch eine Neukontierung der Vergangenheit auf Basis aktueller Aufenthaltsdaten erzeugt werden.

Wenn Sie Interesse an einer solchen Arbeitserleichterung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.

Neben der manuellen Erfassung nicht entgeltrelevanter Auslandsaufenthalte können solche Informationen auch aus geeigneten kundeneigenen Systemen übernommen werden, und bei Bedarf geben wir auch die zusammengeführten Ergebnisse über automatisierte Schnittstellen an andere Applikationen ab.

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