Autor: Michael Stausberg | veröffentlicht am 29. Januar 2021 | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Mitarbeiter, die in den Jahren 2020 und 2021 corona-bedingt zuhause arbeiten, können einen Betrag von 5 EURO je Tag geltend machen, sofern sie nicht ohnehin das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Der Deutsche Bundestag beschreibt die Voraussetzungen folgendermaßen:
„Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt.“
Diese Pauschale wird demnach für solche Tage gewährt, an denen der Arbeitnehmer ausschließlich zuhause gearbeitet hat. Die maximal absetzbare Anzahl von Tage ist 120 je Kalenderjahr. Diese Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Falls höhere Werbungskosten anfallen, sind diese zu belegen.
virtic-Nutzer können die Arbeitszeiten im Homeoffice über einen Bericht in ihrem Kundenmenü ermitteln lassen, wenn sie bei der Zeiterfassung nach der Arbeit in der Firma und der Arbeit im Homeoffice unterschieden haben:
Mitarbeiter im Außendienst, die nun auch im Homeoffice arbeiten müssen, können zur Erfassung ihrer Arbeitszeiten im Homeoffice weiterhin ihre mobile Zeiterfassung nutzen. Hierzu kann die Buchungslogik um die Erfassung im Homeoffice angepasst werden. Mitarbeiter, die bislang nur über die stationäre Zeiterfassung in der Firma ihre Arbeitszeiten erfasst haben, können nun über ihren PC oder ihr Smartphone ihre Arbeitszeiten am Heimarbeitsplatz erfassen. Hier erfahren Sie mehr über die Anpassung der virtic-Zeiterfassung für die Zeiterfassung im häuslichen Arbeitszimmer.
Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit im Homeoffice belegen will, kann er in seinem persönlichen Mitarbeitermenü seinen Stundenzettel herunterladen oder ausdrucken. Für einen schnellen Überblick über die Homeoffice-Arbeitstage eignet sich eine Jahresauswertung der bebuchten Zeiten - dieser Bericht steht im Kundenmenü zur Verfügung und muss in der Regel von der Personalbuchhaltung abgerufen und an den Mitarbeiter ausgehändigt werden.